Unbeschwert in den Urlaub

Unbeschwert in den Urlaub

Zur Freude europäischer Urlauber wurden im Juni EU-weit die Roamingaufschläge abgeschafft. Doch Obacht! Mancher Anbieter stellt Verträge erst nach Aufforderung durch den Kunden um. Wann man nach wie vor Aufschläge zahlen muss und welche Versicherungen man für die Urlaubsreise braucht, erklärte die Verbraucherzentrale Mönchengladbach pünktlich zum Sommerferienbeginn.

„Roam like at home, Roamen wie zu Hause“ – frei nach diesem Motto können Mobilkunden seit dem 15. Juni ihr Handy im Ausland zu den gleichen Konditionen nutzen wie zu Hause. Das heißt: telefonieren, SMS schreiben und surfen kosten im EU-Ausland (die 28 Mitgliedsstaaten plus Island, Norwegen und Liechtenstein) genauso viel wie in Deutschland. Dies gilt für Vertragskunden genauso wie für Prepaid-Nutzer.

Die Umstellung auf die neue EU-Richtlinie erfolgt im Normalfall automatisch. „Wer bisher in seinen Vertragskonditionen ein gewisses Datenvolumen fürs Ausland hinterlegt hatte, sollte überprüfen, ob dies abgeändert wurde“, warnt Sebastian Dreyer, Leiter der Verbraucherzentrale in Mönchengladbach, „besonders O2-Kunden müssen aufpassen. O2 hat nicht automatisch umgestellt. Kunden müssen aktiv auf den Anbieter zugehen und die Umstellung auf die neue EU-Richtlinie verlangen.“

Wichtig ist auch: bei Reisen in Länder außerhalb der EU hat sich wenig bis nichts geändert. Hier fallen zwar Zusatzgebühren an, diese sind aber im Normalfall durch den Kostenairbag gedeckelt, der bei etwa 60 Euro liegt. Voraussetzung hierfür ist allerdings die Echtzeitüberwachung der Verbrauchskosten durch den Anbieter.

Gerade in Ländern Asiens oder Afrikas ist die aber nicht immer gegeben. Dann entfällt auch der Kostenairbag. Zahlen muss man aber nur, wenn der Anbieter bei Ankunft im Urlaubsland auf diese Tatsache aufmerksam gemacht hat. „Wir hatten jetzt den Fall eines Herrn, der seine Familie in Indonesien besucht hat“, erzählt Dreyer, „als er zurückkam, hatte er eine Handyrechnung über 18 500 Euro auf dem Tisch liegen.“ Da der Anbieter in diesem Fall nicht über die Kosten aufgeklärt hatte, musste der Kunde nicht zahlen.

Obacht gilt auch bei bestimmten Verträgen von Billiganbietern, die seit Bekanntwerden der neuen Regelung nun auch rein nationale Tarife anbieten. Da kann es dann passieren, dass das Handy im Ausland gar nicht funktioniert. In allen Fällen gilt: vor Reiseantritt informieren, damit es im oder nach dem Urlaub kein böses Erwachen gibt. Sollte die Rechnung doch eine böse Überraschung bereithalten: gleich zur Verbraucherzentrale oder zum Anwalt, denn die Einspruchsfrist beträgt gerade einmal acht Wochen.

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Doch selbstverständlich ist nicht nur das Thema Handy in der Ferienzeit wichtig. Fährt man ins Ausland, decken sich viele gleich mit einem ganzen Paket an Versicherungen ein: Reiserücktritt, Gepäck, Auslandskranken-, Unfallversicherung und und und. Doch was ist wirklich notwendig oder wichtig?

Diplom-Volkswirt und IHK geprüfter Versicherungskaufmann Stefan Klein von der Verbraucherzentrale rät: „Wirklich wichtig ist in den meisten Fällen nur der Auslandskrankenschutz. Die Reiserücktrittsversicherung etwa ist immer eine Risikoabwägung.“ Man kaufe sich beim Reiserücktritt ein Stück Sicherheit ein, muss aber auch immer aufpassen, welche Hinderungsgründe abgedeckt sind.

Beim Auslandskrankenschutz müsse man besonders darauf achten, dass ein potenzieller Rücktransport mit 10 000 Euro abgedeckt ist. Vollkommen unsinnig sei dagegen eine Gepäckversicherung. „Verreist man mit dem Flugzeug ist während der Reise die Fluggesellschaft in der Verantwortung und sollte am Urlaubsort im Hotelzimmer etwas wegkommen, ist die Hausratsversicherung zuständig“, erklärt Stefan Klein. Unfallversicherungen sind letztlich nur für zum Beispiel Extremsportler wirklich relevant. Bei allem anderen gilt: Risiko abwägen („Wie sehr täte mir der Verlust weh“ – Sebastian Dreyer), dann entscheiden.

(Report Anzeigenblatt)