Unfallflucht ist eine Straftat

Unfallflucht ist eine Straftat

Täglich registriert die Polizei im Kreis Viersen mehr als vier Verkehrsunfälle mit anschließender Unfallflucht. Im vergangenen Jahr 2014 erreichte dieses Delikt mit 1.785 Fällen einen neuen Negativrekord.

„Die Verkehrsunfallflucht, also das sogenannte unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist beileibe kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, auch wenn das von vielen Verkehrsteilnehmern so nicht registriert wird“, so der Leiter der Direktion Verkehr, Polizeioberrat Opdensteinen. „Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Wir müssen den Verkehrsteilnehmern wieder bewusst machen, dass man sich hier schnell im Bereich des Strafrechts wiederfindet.“

Bei jedem fünften von der Polizei aufgenommenen Verkehrsunfall hat sich die Verursacherin oder der Verursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt, ohne Angaben zur Person oder der Art der Unfallbeteiligung zu machen. Einen großen Teil dieser Fälle klärt die Polizei allerdings durch akribische Ermittlungsarbeit auf, deshalb sollte sich kein Unfallflüchtiger sicher sein, dass er unentdeckt bleibt.

„Unfallflucht ist nicht nur kein Kavaliersdelikt, sondern inzwischen schon ein regelrechtes Massendelikt“ sagt Polizeioberrat Opdensteinen. Im laufenden Jahr haben sich bis zum 31. Mai schon wieder 744 und damit 6,44 Prozent mehr Verkehrsunfallfluchten als im Vergleichszeitraum 2014 (699) ereignet. Sollte diese Tendenz anhalten, wird zum Jahresende ein neuer trauriger Negativrekord erreicht werden. Bei ungefähr 5 Prozent aller Verkehrsunfallfluchten wurden Menschen verletzt. Im Mittel der letzten Jahre registrierte die Polizei etwa 90 Verkehrsunfälle, bei denen Unfallbeteiligte sich ungeachtet der verursachten Verletzung unerlaubt vom Unfallort entfernten. Diesen Fällen kommt eine besondere Priorität bei der Unfallbearbeitung zu. Das spiegelt sich auch in der Aufklärungsquote wider, die bei Unfallfluchten mit Verletzten annähernd 70 Prozent erreicht.

Hier erwartet den Verursacher, der sich nicht um die verletzte Person kümmert, zusätzlich noch ein Strafverfahren wegen unterlassener Hilfeleistung.

Bei Verkehrsunfällen mit Kindern oder Jugendlichen sollte man immer die Polizei und wenn möglich einen Erziehungsberechtigten informieren. Den Minderjährigen ist die Unfall-Situation meist unangenehm, weil sie die Lage nicht überblicken und selbst schuldbewusst sind. Aus diesem Grund haben sie den starken Drang, sich von der Unfallstelle zu entfernen und sich so der unangenehmen Situation zu entziehen. Daher erklären sie an der Unfallstelle oft, keinen Schaden erlitten zu haben, um die Örtlichkeit schnell verlassen zu können.

Unfallbeteiligte sollten deshalb bei Unfällen mit Kindern oder Jugendlichen immer die Polizei informieren, um sich nicht mit dem Vorwurf der Unfallflucht konfrontiert zu sehen, wenn später von den Eltern Verletzungen oder Sachschäden festgestellt und gemeldet werden, obwohl das beteiligte Kind oder der beteiligte Jugendliche an der Unfallstelle angab, unverletzt zu sein.

(Report Anzeigenblatt)