Recht und Gesetz: Urlaubsnachlese: Flugverspätungen

Recht und Gesetz : Urlaubsnachlese: Flugverspätungen

Für viele ist die schönste Zeit des Jahres gerade vorbei, dennoch beschäftigt die Reise sie mitunter noch lange danach. Etwa wegen Krankheiten, Reisemängeln oder Flugverspätungen/-annulierungen. Bei letzterem greifen die Fluggastrechte, wenn sie in der EU gestartet oder dort gelandet sind und die Airline ihren Sitz in Europa hat.

Problematisch sind hier Rückflüge aus beliebten Urlaubsländern wie der Türkei und Ägypten.


Ab drei Stunden Flugverspätung stehen ihnen zwischen 250 Euro und 600 Euro zu, ab zwei Stunden auch Verpflegung und Telefonate, Emails oder Faxe. Beim Abflug am nächsten Tag auch Unterkunft und Transfer. Wird der Flug gestrichen, können sie sich den Ticketpreis erstatten oder anderweitig befördern lassen. Gegebenenfalls besteht zusätzlich ein Anspruch auf finanzielle Entschädigung, wenn sie weniger als 14 Tage vor Abflug Kenntnis von der Stornierung erhalten haben. Dies gilt auch, wenn der Flug um mehrere Stunden vorverlegt wird.


In allen Fällen gibt es keine Entschädigung, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, etwa Vulkanausbruch oder Vogelschlag, technische Defekte zählen in der Regel als Entschuldigung nicht. Ist die Fluggesellschaft in Verzug, hat sie auch die Kosten eines Rechtsanwalts als weitere Entschädigung zu tragen. Da ein Entschädigungsanspruch für alle Reisenden, auch für zahlende Kinder, gilt, kann sich die Geltendmachung lohnen.