Verbessertes Wahlrecht für Mütter

Verbessertes Wahlrecht für Mütter

Das Müttergenesungswerk (MGW) begrüßt die Stärkung des Wunsch- und Wahlrechts der Versicherten bei Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, das mit dem „Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG)“ jüngst in Kraft getreten ist.

Krankenkassen sind nun ausdrücklich verpflichtet, das Wunsch- und Wahlrecht bei Mütter- und Mutter-Kind-Kurmaßnahmen sowie bei Vater-Kind-Maßnahmen zu beachten. Zu den sogenannten „berechtigten Wünschen“ von Müttern und Vätern bei der Wahl einer geeigneten Kurklinik gehören unter anderem die Berücksichtigung von Schwerpunktmaßnahmen zum Beispiel bei einer Krebserkrankung oder bei Trauer, der Wunsch nach einer konfessionellen Klinik, spezifische Therapieangebote oder auch besondere Angebote der Kinderbetreuung.

Zwar haben Krankenkassen nach wie vor das Recht, die Klinik vorzuschlagen, aber sie haben nun auch explizit die Pflicht, das Wunsch- und Wahlrecht zu beachten, das heißt, Versicherte müssen einer von der Krankenkasse ausgewählten Klinik nicht zustimmen. „Wir freuen uns über die neue Gesetzesregelung. Das Müttergenesungswerk, als Interessenvertretung für kranke Mütter, hat sich nachdrücklich dafür eingesetzt, das Wunsch- und Wahlrecht auch bei Vorsorgemaßnahmen zu stärken“, sagt Anne Schilling, Geschäftsführerin des Müttergenesungswerkes. „Wir empfehlen Müttern und Vätern, die eine Kurmaßnahme zur Vorsorge oder Rehabilitation beantragen, schon im Antrag die Klinik anzugeben, in der die Maßnahme stattfinden soll.“

Krankenkassen müssen diesen Wunsch bei ihrer Auswahl berücksichtigen oder gegebenenfalls eine Ablehnung begründen. Eine Ablehnung allein aus wirtschaftlichen Gründen – wenn beispielsweise die ausgewählte Klinik einen höheren Tagessatz als die von der Krankenkasse vorgeschlagene Klinik hat – ist nicht ausreichend. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber festgelegt, dass eventuelle Mehrkosten bei diesen mütter- und väterspezifischen Maßnahmen (nach § 24 und § 41 SGB V) nicht von den Versicherten zu zahlen sind.

Das Müttergenesungswerk empfiehlt allen Müttern und Vätern, sich in einer der rund 1.300 MGW-Beratungsstellen bei den Wohlfahrtsverbänden kostenlos zum Antrag sowie zur Auswahl der richtigen Klinik beraten zu lassen. Die Beratungsstellen unterstützen zusätzlich im Falle einer Ablehnung und helfen bei der Einreichung des Widerspruchs.

Verbraucherinnen und Verbraucher können sich auf der Webseite des MGW über Beratungsstellen in ihrer Nähe informieren und notwendige Atteste herunterladen. Weitere Informationen zu Kurmaßnahmen unter: www.muettergenesungswerk.de .

(Report Anzeigenblatt)