Verhinderungs-Pflege ?

Verhinderungs-Pflege ?

Verhinderungspflege ist eine Möglichkeit für pflegende Angehörige, eine Erholungszeit zu erhalten – mit dem guten Gefühl, das währenddessen die Pflege kompetent übernommen wird.

Heike Schmitz, Bereichsleiterin der DRK Ambulanten Dienste Kreis Viersen, erklärt den Begriff und den Hintergrund – denn viele kennen die Thematik noch nicht ausreichend: „Verhinderungspflege stellt die pflegenden Angehörigen in den Mittelpunkt. Das Versicherungssystem erkennt damit an, dass eine Erholungsphase für die Psychohygiene der Pflegenden dringend notwendig ist, damit diese selber gesund bleiben“.

Dabei gibt es verschiedene Modelle und finanzielle Leistungen aus der Pflegeversicherung. Basis ist der Antrag auf Verhinderungspflege für bis zu 42 Tage im Jahr – auch gestückelt – und die Bereitstellung von 1612 Euro, um den ambulanten Pflegedienst zu bezahlen. Diese Summe kann dann noch um 50 Prozent aus den Leistungen der Kurzzeitpflege erhöht werden – also auf insgesamt 2418 Euro im Jahr. „Anspruch auf diese Sachleistungen hat derzeit jeder Mensch mit einer Pflegestufe, auch mit Pflegestufe 0“, wenn eine Pflegeperson benannt ist“, betont die Pflegeexpertin.

Sie schildert eine in der Pflegepraxis übliche Situation: Bei einem älteren Ehepaar ist ein Ehepartner pflegebedürftig, der andere kann die Pflege aber nicht leisten und daher kümmern sich die Kinder um die Eltern. Fährt der Pflegende in den Urlaub, kann das Modell der Verhinderungspflege so aussehen: Morgens kommt der Pflegedienst für die Körperpflege, das Ankleiden, das Zubereiten des Frühstücks und die Medikamentengabe. Mittags kommt eine hauswirtschaftliche Kraft, die Essen zubereitet, wäscht, die Wohnung reinigt, eben den Haushalt aufrechterhält. Dazu kommt eine Pflegekraft, die sich um die mittägliche Medikamentengabe kümmert. Abends wiederum kommt der Pflegedienst, macht Abendessen, sorgt für die Medikamentengabe, hilft beim Auskleiden, der Körperpflege und begleitet den Pflegebedürftigen ins Bett.

Sehr viele Kunden seien aber auch alleinlebende Pflegebedürftige, die in der Regel nachts allein zu Hause sind. Um mehr Sicherheit zu haben, können die pflegenden Angehörigen einen Kurzzeit-Vertrag für einen Hausnotruf dazu buchen. Sollte nächtliche Pflege notwendig sein, empfehle sich Kurzzeitpflege in einer stationären Einrichtung.

Ein anderes Modell bietet das Pflegesystem über die „stundenweise Verhinderungspflege“. Sie ist ganzjährig zu buchen. „Wichtig zu wissen ist dabei, dass ein pflegender Angehöriger diese Möglichkeiten nutzen kann, wenn er beruflich verreisen oder ins Krankenhaus muss“, weist Heike Schmitz auf weitere Hilfen für die Pflegenden hin.

Ein weiterer Aspekt: Die Pflegeversicherung zahlt die Verhinderungspflege-Leistungen, wenn statt des üblicherweise pflegenden Angehörigen eine andere Person oder ein Nachbar die Pflege übernimmt – Ausnahme ist nur, wenn die Pflege durch Personen sichergestellt wird, die bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. „Letztlich ist es immer die Frage, wie die individuelle Situation ist. Innerhalb der Regularien sind viele Lösungen möglich. Daher sollten die pflegenden Angehörigen unbedingt eine gründliche Beratung erfragen – z.B. bei dem regelmäßigen Beratungsbesuch nach §37,3 der halbjährlich oder vierteljährlich – abhängig von der Pflegestufe – erfolgten muss“, so die DRK-Bereichsleiterin.

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Sie weist auch darauf hin, dass es in der Regel immer kurzfristig möglich ist, eine Hilfe zu organisieren, „in Notfällen können wir am gleichen Tag eine Hilfe in die Wege leiten.“ Letztlich lautet ihre Empfehlung: Die Pflegenden sollten sich an seriöse ambulante Pflegedienste oder die kommunale Pflegeberatung wenden – „im Gespräch lässt sich vieles klären.“

Bei Fragen ist die Pflegeberatung der DRK Ambulanten Dienste Kreis Viersen unter Tel.: 02154 / 491 655 zu erreichen. Beratungsbüros gibt es in Alt-Willich (Küferstraße 1b), Anrath (Jakob-Krebsstraße 37) und im Seniorenhaus Brüggen-Bracht (Brüggener Straße 49).

(Report Anzeigenblatt)