2018: Unterm Strich mehr Geld

2018: Unterm Strich mehr Geld

Im neuen Jahr kommen auf die Verbraucher in vielen Bereichen Neuerungen zu. Hier eine Auswahl der wichtigsten Änderungen für 2018.

Ab 1. Januar wird das Kindergeld um zwei Euro pro Kind erhöht. Für das erste und zweite Kind gibt es dann jeweils 194 Euro, für das dritte Kind 200 Euro und für das vierte sowie jedes weitere Kind 225 Euro pro Monat.

Gute Nachrichten auch für die Rentner: Ab dem 1. Juli sollen die Renten im Westen um 3,09 und im Osten um 3,23 Prozent steigen. Ein Rentner mit 45 Jahren Beitragszeit würde monatlich 43 Euro mehr an Rente bekommen. Wer Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II bezieht, bekommt im neuen Jahr ebenfalls mehr Geld. Alleinstehende erhalten beispielsweise ab 1. Januar monatlich sieben Euro mehr (statt bislang 409 Euro künftig 416 Euro).

Der 500-Euro-Schein ist ein „Auslaufmodell“. Der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) hat beschlossen, dass die Ausgabe der 500er-Scheine gegen Ende 2018 eingestellt wird. Die im Umlauf befindlichen Scheine bleiben jedoch weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel, das im Handel akzeptiert werden muss.

Schwangere Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen genießen ab dem 1. Januar Mutterschutz. Sie werden in dieser Zeit von Pflichtveranstaltungen befreit und können selbst entscheiden, ob sie den Mutterschutz in Anspruch nehmen oder weiter Pflichtseminare und Prüfungen absolvieren. Bislang galt der Mutterschutz nur für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen bzw. einer arbeitnehmerähnlichen Tätigkeit nachgehen. Außerdem ist es nach dem neuen Mutterschutzgesetz Schwangeren erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen zu arbeiten, wenn sie dies ausdrücklich wünschen. Allerdings dürfen Arbeitgeber werdende Mütter künftig nicht mehr mit Tätigkeiten beschäftigen, die in einer vorgegebenen Zeit zu erledigen sind.

Verbraucher, die unwissentlich mangelhafte Ware verbaut haben und die Frage nach Ersatz oder Reparatur im Raum stand, bekommen mehr Rechte: Wenn eingebaute Produkte Mängel haben – etwa Fliesen, die der Heimwerker im Baumarkt gekauft hat – muss der Verkäufer sie entweder selbst wieder von der Wand abnehmen und durch intakte ersetzen oder die Kosten hier

für tragen. Welche Variante gewählt wird, entscheidet der Verkäufer. Auch gibt der Gesetzgeber nun vor, dass Verbraucher einen Vorschuss für die anfallenden Transportkosten verlangen können, etwa wenn sie mangelhafte Ware zur Reparatur an den Verkäufer zurückschicken müssen.

Bei der Abgasuntersuchung (AU) wird ab 1. Januar für alle Fahrzeuge die sogenannte „Endrohrmessung“ Pflicht. Damit soll sicher erkannt werden, wenn bei einem Auto die Abgasreinigung nicht ordnungsgemäß funktioniert. Der TÜV beziffert die Mehrkosten des neuen Verfahrens für Fahrzeughalter zwischen drei und vier Euro.

Alle ab 1. Januar 2018 produzierten Winterreifen müssen vom Hersteller mit dem „Alpine“-Symbol gekennzeichnet sein: ein dreigezacktes Bergpiktogramm mit Schneeflocke in der Mitte. Autofahrer müssen aber wegen dieser Änderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung vorhandene Reifen nicht ersetzen: Für alle bis 31. Dezember 2017 produzierten und nur mit M+S gekennzeichneten Pneus gilt eine Übergangsfrist bis 30. September 2024.

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Ab dem 1. September 2018 wird bei neu zugelassenen Fahrzeugen der Ausstoß an Abgasen nach einem neuen Verfahren gemessen. Dadurch können sich für viele Autos die Kfz-Steuern erhöhen.

Für Mallorca-Urlauber wird 2018 die Touristen-Steuer verdoppelt: Zur Hauptsaison steigt der Tagessatz in Fünf-Sterne-Hotels von bisher zwei auf vier Euro. In der günstigsten Kategorie wird statt 50 Cent pro Tag dann ein Euro fällig. In der Nebensaison reduzieren sich die Sätze auf die Hälfte.

Zahlreiche Änderungen hält das Pauschalreiserecht bereit, das ab 1. Juli in Kraft tritt. Hier sollten sich Urlauber vor der Buchung umfassend informieren. Zum Beispiel haben Veranstalter nun mehr Spielraum, um Leistungen nach der Buchung noch zu verändern. Wird etwa das zunächst gebuchte Hotel getauscht und stattdessen vom Veranstalter ein anderes Urlaubsdomizil gewählt, gilt diese Änderung als akzeptiert, wenn der Reisende dieser nicht aktiv widerspricht.

Name, Sitzplatz, Flugnummer – insgesamt bis zu 20 verschiedene Datensätze aller Auslandsfluggäste speichert das Bundeskriminalamt (BKA) ab Mai fünf Jahre lang. Reiseroute, Anschrift oder Telefonnummer können gerastert und mit weiteren Datenbanken abgeglichen sowie an europäische Ermittlungsbehörden weitergeleitet werden.

Was sich sonst noch ändert, ist nachzulesen unter www.verbraucherzentrale.nrw

(StadtSpiegel)