1. Viersen

2022 treten neue Verordnungen und Gesetze in Kraft

Neue Gesetze : 2022: das ändert sich für Verbraucher

Vom Führerschein-Umtausch über Plastiktüten-Verbot bis zur Elektroschrott-Rückgabe: 2022 treten neue Verordnungen und Gesetze in Kraft, die in unserem Alltag eine Rolle spielen. Hier eine Auswahl...

Plastiktütenverbot

Ab 1. Januar 2022 dürfen in den Geschäften und Supermärkten keine Standard-Einkaufstüten aus Plastik mehr angeboten werden. Ausgenommen sind besonders stabile Mehrweg-Taschen sowie die besonders dünnen Plastikbeutel, die man etwa in den Obst- und Gemüseabteilungen findet.

Pfandpflicht für alle Einwegflaschen und Getränkedosen

Zum 1. Januar 2022 wurde die Pfandpflicht für Getränke in Plastikflaschen erweitert: Bisher waren Frucht- und Gemüsesäfte vom Einwegpfand in Höhe von 25 Cent ausgenommen. Dies gilt nun nicht mehr, außerdem werden auch Getränkedosen ohne Ausnahme pfandpflichtig.
Elektroschrott kann auch im Supermarkt abgegeben werden

Kleinere Elektrogeräte wie Smartphones, Rasierer oder Toaster (bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimeter) kann man seit Anfang des Jahres auch in Discountern und Supermärkten abgeben, vorausgesetzt die Ladenfläche ist größer als 800 Quadratmeter ist und der Markt verkauft selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte. Auch für Online-Händler gilt, dass sie Elektroaltgeräte unkompliziert kostenlos zurücknehmen und recyceln müssen.

Kükentöten ab 2022 verboten

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass das Töten von geschlüpften Eintagsküken seit dem 1.1.2022 verboten ist. Ab dem 1.1.2024 wird zudem das Töten von Hühnerembryonen im Ei nach dem 6. Bebrütungstag untersagt. Eine Alternative ist die Geschlechtsbestimmung im Brut-Ei.

Briefe werden teurer

Für das Briefporto muss man ab Januar etwas tiefer in die Tasche greifen. Die verschiedenen Briefprodukte werden um jeweils fünf Cent teurer: Ein Standardbrief zum Beispiel kostet dann 85 statt bisher 80 Cent, eine Postkarte 70 statt 60 Cent. Neben Briefen der verschiedenen Kategorien, werden auch Einschreiben, Bücher- und Warensendungen und Nachsendeanträge teurer.

Mehr Geld für die Pflege

In einigen Bereichen der Pflege gibt es seit 1. Januar mehr Geld. Fünf Prozent mehr gibt es zum Beispiel bei der Pflegesachleistung (ab Pflegegrad 2). Auch für die Kurzzeitpflege wird der Leistungsbetrag um zehn Prozent angehoben. Und wer stationär gepflegt wird, also im Pflegeheim lebt, wird ab 2022 beim Eigenanteil entlastet.

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Jahrgänge 1953 bis 1958:
Führerschein umtauschen

Wer zwischen 1953 bis 1958 geboren ist und einen Führerschein besitzt, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2022 in den EU-Führerschein (Plastikkärtchen) umtauschen. Die Verkehrsministerkonferenz hat beschlossen, dass keine Geldbuße droht, wenn jemand seinen Führerschein nicht fristgerecht umgetauscht hat. Das soll bis 19. Juli gelten.

„Unpfändbare Gegenstände“

Die Liste der „unpfändbaren Gegenstände“, die jeder besitzen darf, umfasst Gegenstände der „bescheidenen Lebensführung“, also keine Luxusgüter. Ab 2022 sind auch die entsprechenden Gegenstände aller mit dem Schuldner im selben Haushalt lebenden Personen vor einer Pfändung geschützt. Außerdem wird das Gesetz um eine „Unpfändbarkeit von Haustieren“ erweitert.

Kürzere Kündigungsfristen

Bisher stand in vielen Geschäftsbedingungen, dass Laufzeitverträge drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt werden müssen. Für Verträge, die ab dem 1. März geschlossen werden, gilt dies nicht mehr. Diese Verträge dürfen nur noch eine Kündigungsfrist von einem Monat haben. Verpasst man die Kündigungsfrist, so verlängern sich die Verträge zukünftig nur noch auf unbestimmte Zeit.

Kündigungsbutton wird Pflicht

Wer einen Vertrag im Internet schließt, kann ihn künftig einfacher kündigen. Ab dem 1. Juli 2022 wird ein Kündigungsbutton im Internet Pflicht, der leicht zugänglich und gut sichtbar auf der Seite des Vertragspartners platziert sein muss.

Gewährleistungsrecht

Wer ein Produkt kauft, das sich später als mangelhaft herausstellt, profitiert möglicherweise vom neuen Gewährleistungsrecht. Für alle Verträge, die ab Januar 2022 geschlossen werden, gilt: Die Beweislastumkehr im Kaufrecht wird von bislang sechs Monaten auf ein Jahr ausgedehnt.

Mindestlohn: 9,82 Euro
ab Januar Pflicht

Der gesetzliche Mindestlohn ist seit 1. Januar von 9,60 Euro auf 9,82 Euro pro Stunde gestiegen. Zum 1. Juli soll er dann noch einmal um weitere 63 Cent auf 10,45 Euro pro Stunde angehoben werden.

„Mindestlohn“ für Azubis

Auch angehende Azubis dürfen sich 2022 über mehr Geld freuen: Im ersten Ausbildungsjahr gibt es die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 585 Euro (bisher: 550 Euro) monatlich. Für das zweite, dritte und vierte Ausbildungsjahr gibt es dann Aufschläge.

Aus für einige Tattoofarben

Die Verwendung von über 4.000 gefährlichen Chemikalien in Tätowierfarben und Permanent Make-up wird ab 4. Januar EU-weit beschränkt. Grenzwerte hat die EU festgelegt.

Rauchen wird teurer

Die Tabaksteuer für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt 2022 um durchschnittlich zehn Cent. Ab dem 1. Juli unterliegen erstmals auch die Substanzen für E-Zigaretten der Tabakbesteuerung – und zwar unabhängig davon, ob die Flüssigkeiten nikotinhaltig sind oder nicht.

Benzin und Diesel werden teurer

Der Stopp an der Zapfsäule ist nun teurer: Der Zuschlag bei Benzin stieg auf 8,5 Cent pro Liter, für Diesel sind es 9,5 Cent pro Liter, auf die sich Autofahrende einstellen müssen. Als Ausgleich für die Mehrbelastungen wurde die Pendlerpauschale für die einfache Wegstrecke pro Arbeitstag von bisher 30 Cent auf 35 Cent pro Kilometer (ab dem 21. Kilometer) erhöht.

Höherer CO2-Preis
verteuert Heizkosten

Für Erdgas und Heizöl muss man 2022 tiefer ins Portemonnaie greifen: Der CO2-Preis verteuert den Liter Heizöl seit Jahresbeginn um 9,5 Cent.

Änderung beim Bahnfahren

Kurzentschlossene Bahnfahrer können seit 1. Januar keine Papierfahrkarten mehr im Zug beim Schaffner kaufen. Die Alternative ist ein digitales Ticket, das bis zu zehn Minuten nach der Abfahrt auf bahn.de oder per App gebucht werden kann.

Schnarcherschiene
als Kassenleistung

Erwachsene mit einer behandlungsbedürftigen schlafbezogenen Atmungsstörung (obstruktive Schlafapnoe) können seit Jahresbeginn eine so genannte Unterkiefer-Protrusionsschiene als Leistung der gesetzlichen Krankenkasse erhalten – unter der Bedingung, dass eine vorausgehende Überdrucktherapie nicht erfolgreich war.

Weitere Änderungen und neue Gesetze finden Interessierte unter www.
verbraucherzentrale.nrw.