1. Viersen

Ab 1. Juli tritt die neue Katzenschutzverordnung in Kraft.​

Wichtig für Katzenhalter*innen : Kastrationspflicht ab 1. Juli

Kreis und Tierschutzvereine arbeiten zusammen – zum Wohl der Katzen. Ab 1. Juli tritt die neue Katzenschutzverordnung und damit die Kastrationspflicht in Kraft.

Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 28. März die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen“ (die sogenannte Katzenschutzverordnung) verabschiedet.

Mit dieser Verordnung werden Katzenhalter*innen verpflichtet, ab 1. Juli ihre Freigänger zu registrieren und von einer Tierärztin oder einem Tierarzt kennzeichnen und kastrieren zu lassen. Tierhalter*innen, die ihre Tiere nicht kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen und ihnen dennoch Freilauf gewähren, müssen mit Bußgeldern rechnen. Halter*innen reiner Hauskatzen ohne Freigang sind von der Verordnung nicht betroffen.

Im Kreishaus wurde im Mai zudem die Zusammenarbeit zwischen der Kreisverwaltung und den örtlichen Tierschutzvereinen durch die Unterzeichnung einer Vereinbarung besiegelt. Die Vereine unterstützen damit künftig offiziell das Kreisveterinäramt und sind berechtigt, freilebende oder freilaufende Katzen zu fangen und vorübergehend in Obhut zu nehmen, um sie kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Zudem erhalten die Vereine durch die nun abgeschlossene Vereinbarung mit dem Kreis Viersen mehr Rechtssicherheit und erhalten weiterhin eine finanzielle Unterstützung für ihre Tätigkeit.

„Ich danke den ehrenamtlich Engagierten für ihren unermüdlichen Einsatz in den Vereinen. Außerdem möchte ich betonen, wie hilfreich die Beratung und Mitarbeit an der Katzenschutzverordnung durch sie war“, sagt Thomas Heil, Dezernent für Ordnung und Verbraucherschutz. Anwesend waren Vertreter*innen der Vereine Notfelle Niederrhein und Tierschutz für Willich.

Anlass der Einführung der Verordnung sind die Lebensumstände der wildlebenden Katzen im Kreisgebiet. Tierschutzorganisationen beobachten einen Anstieg freilebender Katzen, die verwahrlost, oft krank oder verletzt und von Flöhen oder Würmern befallen sind. Die örtlichen Tierschutzorganisationen fangen deshalb wildlebende Katzen zur Kastration ein und entlassen diese anschließend wieder in die Freiheit. „Wir unterstützen auch gerne, wenn Tiere gesichert werden müssen, auch auf Höfen, in Gartenanlagen oder Induistriegebieten. Aber auch finanziell unterstützen wir bei kleiner Rente oder Harz IV“, sagt Tanja Kawaters vom Verein „Notfelle Niederrhein“.

Weitere Infos, nicht nur zum Thema Katzenkastration, bei den ehrenamtlichen Tierschutzvereinen unter www.notfelle-niederrhein.de und www.tierschutz-willich.de sowie unter Facebook.