Alles unter Kontrolle

Alles unter Kontrolle

Am 1. Juli des vergangenen Jahres trat das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft. Grundsätzlich soll es Prostituierten mehr Schutz bieten (das sagt schon der Name des Gesetzes). Außerdem soll es eine bessere Kontrolle des Sexgewerbes sicherstellen.

Sowohl für die Prostituierten als auch für die Betreiber von Bordellen besteht nun eine Meldepflicht. Zuständige Behörde für die Anmeldung ist der Kreis Viersen. Dies soll ein erster Schritt sein, um eine Übersicht über das Sexgewerbe hier vor Ort zu bekommen. Kriminalität soll so bekämpft werden, Menschenhandel und Zwangsprostitution sollen verhindert werden.

Natürlich hagelte es am Gesetz bundesweit Kritik. Beispielsweise werde Gewalt gegen Prostituierte nicht mehr angezeigt und komme somit nicht ans Tageslicht, wenn keine Anmeldung erfolgt, heißt es. „Das Prostituiertenschutzgesetz schützt die Frauen in der Prostitution so wenig wie die Sonnencreme die Sonne. Das Prostituiertenschutzgesetz ist eine umfassende Kontrolle sämtlicher Frauen. Das Ziel dieses Gesetzes ist die Reduzierung der Angebotsseite an Prostitution. Das machen sie mit Mitteln, wo sie die Frauen sozusagen unter einer extremen Kontrolle, Überwachung unterwerfen“, wird Juanita Henning, Vorsitzende des Frankfurter Sexworkervereins Dona Carmen im Deutschlandfunk zitiert.

Für die Kommunen, die für die Ausführung des Gesetzes zuständig sind, heißt das konkret: jede Menge Arbeit. Neben der Anmeldung als solche ist auch ein so genanntes Anmeldegespräch vorgesehen. Neben der rechtlichen Beratung werden dabei auch Hinweise zur sozialen Absicherung im Krankheitsfall zu gesundheitlichen Beratungsangeboten, zu steuerlichen Pflichten und zur Erreichbarkeit von Hilfe in Notsituationen gegeben.

Der Bund stellte für diesen erhöhten Arbeitsaufwand rund 13 Millionen Euro zur Verfügung, für das Land NRW beträgt dieser „Belastungsausgleich“ genau 6.393.311 Euro. Die Beträge sollen Ende März an die Kommunen ausgezahlt werden. In Viersen fließen in diesem Zusammenhang 106.521,26 Euro in die Kreiskasse.

In der Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, Soziales und Seniorenarbeit des Kreises Viersen am 20. Februar stellte die Verwaltung die Situation im Kreis Viersen dar.

Im vergangenen Jahr wurden 57 Beratungen durchgeführt, davon 24 mit Dolmetscher für Bulgarisch, Chinesisch, Englisch, Polnisch, Rumänisch, Thailändisch, Türkisch und Ungarisch. Seit Oktober seien die Terminanfragen sprunghaft angestiegen, teilte die Kreisverwaltung mit. Man habe versucht, mit Absichtsreklärungen Herr der Lage zu werden. Für das laufende Jahr wurden bislang über 170 Beratungstermine vereinbart.

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Und: Im Prostitutionsschutzgesetz § 32, Absatz 1 heißt es: „Kunden und Kundinnen von Prostituierten sowie Prostituierte haben dafür Sorge zu tragen, dass beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet werden.“ Wie soll das überprüft werden, mag man fragen. Kontrolliert wird, ob Hinweisschilder zur Kondompflicht gut sichtbar ausgehängt sind, ob die Betriebe mit Kondom ausgestattet sind und ob das Werbeverbot für Geschlechtsverkehr ohne Kondom eingehalten wird. Und: „Es ist zu beachten, dass Verstöße gegen die Kondompflicht für die Prostituierte oder den Prostituierten nicht bußgeldrelevant sind, sondern nur für den Kunden oder die Kundin“, teilte der Kreis Viersen auf Anfrage mit.

(Report Anzeigenblatt)