Schutzzeit für Gehölze Kreis Viersen Hecken und andere Gehölze dürfen noch bis Ende Februar geschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Rodungsarbeiten und starker Rückschnitt nicht zulässig. Von der Redaktion
Schutzzeit für Gehölze Kreis Viersen Hecken und andere Gehölze dürfen noch bis Ende Februar geschnitten oder „auf den Stock gesetzt“ werden. In der Zeit vom 1. März bis 30. September sind Rodungsarbeiten und starker Rückschnitt nicht zulässig. Von der Redaktion