Neuberechnung der Grundsteuer
: Finanzamt informiert: Hilfe bei
der Feststellungserklärung
Viersen Eigentümer*innen von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.