1. Viersen

Die Stadt Viersen sucht ab sofort Bewerber*innen

Ehrenamt : Bewerben für das Schöffen-Amt

Die Stadt Viersen sucht ab sofort Bewerber*innen für das Schöffen-Amt sowie Jugendschöffen-Amt. Gesucht werden Frauen und Männer mit Wohnsitz in Viersen.

. Die Schöffinnen und Schäffen werden am Amtsgericht Mönchengladbach und am Landgericht Mönchengladbach das Volk bei der Rechtsprechung in Strafsachen vertreten. Die Bewerbungsfrist endet am 15. März. Sie werden im Jahr 2023 für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Der Rat und der Jugendhilfeausschuss der Stadt Viersen schlagen dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kandidat*innen vor. Der Wahlausschuss wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 aus diesen Vorschlägen die Haupt- sowie Hilfsschöffinnen und -schöffen wählen. Gesucht werden Bewerber*innen, die am 1. Januar 2024 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden.

Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen: Sie sollten das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter*innen müssen die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können.

Schöffinnen und Schöffen in Jugendstrafsachen sollten in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen. Ebenfalls erforderlich sind geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichter*innen gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Gegen beide das Schöffenamt Ausübende kann niemand verurteilt werden. Jedes Urteil haben die Laienrichter*innen mit zu verantworten.

Interessent*innen bewerben sich für das Schöffenamt in Erwachsenenstrafsachen bei der Stadt Viersen, Fachbereich 30/I, Am Alten Rathaus 1, 41751 Viersen, 02162/ 101-603. Interessierte am Amt eines Jugendschöffen oder einer Jugendschöffin richten ihre Bewerbung bis zum 15. März an das Jugendamt der Stadt Viersen, Fachbereich 41/I, Tönisvorster Straße 24, 41749 Viersen, 02162( 101-791. Die Bewerbungsfrist für beide Ämter endet am 15. März.

Bewerbungsformulare stehen als PDF-Download zur Verfügung unter:

https://viersen.de/de/dienstleistung/schoeffenwahl-2023/