1. Viersen

Eigentümer*innen von Grundbesitz können ab sofort Erklärungen abgeben

Neuberechnung der Grundsteuer : Finanzamt informiert: Hilfe bei der Feststellungserklärung

Eigentümer*innen von Grundbesitz, wie z. B. Wohngrundstücke und land- und forstwirtschaftliche Betriebe, können ab sofort die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer bei ihrem zuständigen Finanzamt abgeben.

. Das Finanzamt Viersen informiert darüber, dass die Feststellungserklärung bis zum 31. Oktober 2022 bei dem zuständigen Finanzamt einzureichen ist, in dessen Bereich das Grundstück liegt. Die Erklärung ist grundsätzlich digital abzugeben. Dies ist einfach über das Online-Finanzamt ELSTER möglich. „Für die Abgabe über ELSTER benötigen die Eigentümer*innen einen entsprechenden ELSTER-Zugang“, erklärt Christiane Otto, Leiterin des Finanzamts Viersen „Wer noch keinen eigenen Zugang hat, sollte sich unter www.elster.de registrieren.“

Die Feststellungserklärung kann auch über den Zugang von nahen Angehörigen oder über andere Software-Anbieter, die diesen Service anbieten, abgegeben werden. Eigentümer*innen, die keinen Zugriff auf die elektronischen Services haben, können bei ihrem Finanzamt Papiervordrucke anfordern.

Eigentümer*innen von Wohngrundstücken haben in den vergangenen Wochen ein individuelles Informationsschreiben zur Umsetzung der Grundsteuerreform von ihrem Finanzamt erhalten. „Mit den Informationsschreiben haben die Eigentümer*innen Daten und Informationen erhalten, die sie bei der Erstellung der Feststellungserklärung unterstützen und die Abgabe erleichtern“, so Otto.

Das Schreiben enthält Daten zu dem jeweiligen Grundstück, wie das Aktenzeichen, die Gemarkung, das Grundbuchblatt, Angaben zum Flurstück, die Grundstücksfläche und den Bodenrichtwert. „Damit stellen wir den Eigentümer*innen den Großteil der benötigten Daten für die Feststellungserklärung zur Verfügung“, betont Otto. „Sie können diese nach Prüfung auf Vollständigkeit und Richtigkeit direkt in ihre Feststellungserklärung eintragen.“

Auch das von der Finanzverwaltung NRW eingerichtete Grundsteuerportal hilft beim Ausfüllen der Erklärung. Wer das Informationsschreiben verlegt oder keines erhalten hat, kann in dem Portal die Daten zu dem jeweiligen Grundstück in NRW abfragen. Nach Eingabe der Adresse kann der Sachdatenauszug aufgerufen und anschließend können die Daten in die Feststellungserklärung eingetragen werden. Das Grundsteuerportal ist über www.grundsteuer.nrw.de erreichbar.