Gruselclowns sind nicht witzig

Gruselclowns sind nicht witzig

Viele Menschen sehen Halloween diesmal mit deutlich gemischteren Gefühlen entgegen als in den letzten Jahren. Grund sind die sogenannten „Gruselclowns“, die vermehrt auftauchen oder auch nur aufzutauchen scheinen.

Die Polizei hat schon seit Jahren eine klare Linie vorgegeben: Spaß ja, Straftaten nein!

In diesem Jahr kommt mit dem Phänomen der Gruselclowns ein ganz neuer Faktor hinzu. In den USA gibt es den Trend der „Pranks“ (zu deutsch: „Streiche“), die dazu dienen, sich über andere Menschen lustig zu machen und die dabei entstehenden Videos mit der Netzgemeinde zu teilen. Aus diesem Bereich scheinen ursprünglich auch die Clowns zu stammen - gruselig angelehnt an Stephen Kings Clown „Pennywise“ aus dem berühmten Roman „Es“.

Inzwischen kann aber niemand mehr unterscheiden, ob es sich „nur“ um einen Streich handelt oder jemand die Waffe, die er möglicherweise bei sich trägt, tatsächlich einsetzen will.

Das Phänomen zieht weite Kreise. Erstens: Es gibt Clown-Beobachtungen, die gar keine sind. Da sind Menschen, die es für lustig halten, so zu tun, als hätten sie einen Clown gesehen. Das teilen sie dann entweder der Polizei oder dem Internet mit. Es gibt inzwischen sogar eine Internet-Seite, auf der jeder seine eigenen Nachrichten „kreieren“ und hochladen kann.

Das zweifelhafte Ziel: die meisten „Likes“ oder den am häufigsten geteilten Beitrag zu erzielen. Viele Menschen können dadurch nicht mehr unterscheiden, was real ist und was nur den Köpfen ihrer Mitmenschen entsprungen. Allein am vergangenen Wochenende gab es auf dieser Seite 400 Clown-Meldungen – übrigens alle frei erfunden.

Zweitens: Selbst ernannte „Retter“ ziehen los. In Großstädten gibt es bereits Verabredungsgruppen im Netz, wo sich Menschen zusammentun wollen, um Clowns zu jagen. Spätestens das hat mit Notwehr oder Nothilfe nichts mehr zu tun.

„Das bloße Erschrecken von Menschen ist zunächst zwar keine Straftat, lustig ist es aber auch nicht“, sagt Polizeisprecherin Antje Heymanns. Zudem sollten die „Clowns“ bedenken, dass sie sich einer strafrechtlichen Verfolgung aussetzen könnten, wenn ein Mensch sich vor Schreck oder auf der Flucht verletzt. Das Mitführen und Drohen von und mit Waffen erfordert polizeiliches Einschreiten – und je nach Lage provoziert die Gruselgestalt Reaktionen der Einsatzkräfte, die nicht absehbar sind. Das Unterbinden eines solchen Tuns allerdings sei Aufgabe der Polizei. „Ausdrücklich warnen wir vor Selbstjustiz“, betont Heymanns.

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Wer einen als bedrohlich empfundenen Gruselclown sieht, sollte nicht zögern, die 110 anzurufen und der Situation aus dem Weg gehen. Es empfiehlt sich, die Situation aus sicherer Entfernung zu beobachten, um der Einsatzleitstelle Informationen wie Aussehen und Fluchtrichtung durchgeben zu können.

(Report Anzeigenblatt)