Recht : Opfer haben Rechte

Das Risiko, Opfer einer fahrlässigen Körperverletzung zu werden, ist ein alltägliches Risiko. Bestes Beispiel dafür ist der Straßenverkehr.

Ansprüche, die in diesem Zusammenhang entstehen, können über einen Rechtsanwalt meist direkt mit der gegnerischen Versicherung abgewickelt werden. Das Strafrecht rückt für den Geschädigten in diesen Konstellationen weit in den Hintergrund, da die zivilrechtliche Anspruchsdurchsetzung davon losgelöst ist. Gleichwohl stellt die Polizei bei jedem Personenschaden regelmäßig noch am Unfallort die Frage, ob Strafantrag gestellt werden soll. Das sollte man sich zunächst vorbehalten und nur bei einem späteren Interesse an einer Bestrafung nachholen.

In Betracht kommen insoweit Schädigungen durch betrunken oder grob fahrlässig handelnde Unfallgegner, die sich von dem abheben, was jedermann vielleicht einmal passieren könnte. Das Strafrecht rückt zur Durchsetzung zivilrechtlicher Ansprüche wie Schadensersatz und Schmerzensgeld demgegenüber oft dann in den Vordergrund, wenn man Opfer einer vorsätzlich begangenen Straftat gegen Leib oder Leben geworden ist – beispielsweise bei einem willkürlichen Angriff auf einer Kirmes oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung.

Hier bietet es sich für das Opfer im Einzelfall an, als Nebenkläger am Strafverfahren gegen den Täter teilzunehmen. Der beauftragte Rechtsanwalt nutzt die kürzere Verfahrenszeit sowie die leichtere Beweisführung – Opfer als Zeuge – im Verhältnis zum Zivilverfahren, um im sogenannten Adhäsionsverfahren Ersatzansprüche wie Schmerzensgeld dem Grunde und der Höhe nach geltend machen.

Außerdem wird er im Opferinteresse auf das Verfahren einwirken, indem er unter anderem Beweisanträge stellt oder an der Befragung von Zeugen mitwirkt. Abschließend wird er bei einem entsprechenden Ergebnis der Hauptverhandlung nicht nur die Adhäsionsanträge stellen, sondern neben der Staatsanwaltschaft einen eigenen Schlussvortrag halten sowie einen Strafantrag stellen. Die Kosten der Nebenklage werden sodann bei einer Verurteilung dem Täter auferlegt. Darüber hinaus steht das Recht zur Nebenklage ebenso den Personen zu, die einer rechtswidrig getöteten Person sehr nahe standen und vergleichbar zum Opfer am Strafverfahren gegen den Täter teilnehmen möchten. Wann jedoch was wem zu raten ist, muss am konkreten Einzelfall bestimmt werden. Eine eingehende Beratung ist unumgänglich. Erste Ansprechpartner können neben Rechtsanwälten auch Opferschutzorganisationen wie der „WEISSER RING e.V.“ sein.