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Steuer: Wann ist ein elektronisches Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

Steuer : Wann ist ein elektronisches Fahrtenbuch ordnungsgemäß?

Der Begriff „ordnungsgemäßes Fahrtenbuch“ ist gesetzlich nicht definiert. Gemäß der laufenden Rechtsprechung muss es unter anderem zeitnah und in geschlossener Form geführt werden, so dass die Gesamtfahrleistung vollständig erfasst und nachträgliche Änderungen ausgeschlossen werden können.

Es genügt nicht, sich allein auf die Angabe des Anbieters auf Finanzamtskonformität hinsichtlich der Ordnungsmäßigkeit des Fahrtenbuchs zu verlassen.So sind zum Nachweis dienstlicher Fahrten Datum und Kilometerstand zu Beginn und Ende jeder Auswärtstätigkeit, das Reiseziel, der Reisezweck und der Geschäftspartner sowie der konkrete Anlass der Fahrt aufzuzeichnen. Bei Privatfahrten genügt in der Regel der Hinweis darauf unter Angabe der Kilometer. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind als solche ebenfalls unter Angabe der Kilometer zu kennzeichnen. Die zu erfassenden Fahrten sind einschließlich des Gesamtkilometerstandes vollständig und im fortlaufenden Zusammenhang über das Jahr aufzuzeichnen. Kleinere Mängel führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs, wenn die Angaben insgesamt plausibel sind.Zuletzt hat das Niedersächsische FG mit Urteil v. 23. Januar 2019 die Ordnungsmäßigkeit eines elektronischen Fahrtenbuches verworfen u.a. wegen Differenzen zwischen den Kilometerständen lt. Elektronischem Fahrtenbuch und Werkstattrechnungen. Darin sah das Finanzgericht einen erheblichen Mangel. Darüber hinaus bestand im Urteilsfall die Möglichkeit, die Angaben noch nach Monaten zu ändern bzw. nachzutragen. Dies löst kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch aus. Für weitere Auskünfte stehen wir Ihnen unter 02162/5775 zur Verfügung. Oder besuchen Sie unsere Interseite www.steuerberatung-viersen.com, um mit uns in Kontakt zu treten.