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Recht: Wer prüft Dienstfahrzeug?

Recht : Wer prüft Dienstfahrzeug?

Sie überlassen einem Mitarbeiter ein Kraftfahrzeug? Egal, ob mit oder ohne Berechtigung zur privaten Eigennutzung, ob PKW, Motorrad oder E-Bike, ob individuell dauerhaft zugeordnet oder aus einem Fahrzeug-Pool, in jedem Fall hat der Unternehmer diese Fahrzeuge bei Bedarf, mindestens aber einmal jährlich, durch einen Sachkundigen auf ihren betriebssicheren Zustand prüfen zu lassen.

Als sachkundig gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung über ausreichende Kenntnisse verfügt, um die Betriebssicherheit feststellen zu können. Betriebssicherheit setzt sich dabei zusammen aus Verkehrssicherheit (im Sinne der StVZO) und der Arbeitssicherheit (im Sinne der Arbeitsschutznormen und der berufsgenossenschaftlichen Vorschriften). Die Überprüfung ist schriftlich zu dokumentieren und am besten im Fahrzeug aufzubewahren. Die Überprüfung der Betriebssicherheit kann selbstverständlich im Rahmen einer Inspektion in einer autorisierten Fachwerkstatt erfolgen, muss dann aber separat dokumentiert werden. Die bloße Inspektion allein oder die erfolgreiche TÜV-Abnahme genügen keineswegs. Ist die Höchstgeschwindigkeit auf 8km/h gedrosselt, entfällt diese Prüfpflicht. Sie gilt ebenfalls nicht für Sonder-Kraftfahrzeuge (z.B. Bagger) oder Privatfahrzeuge, die auch für Dienstfahrten genutzt werden.

Der Verstoß gegen diese Untersuchungspflicht ist bußgeldbewehrt.

Armin Juncker, Rechtsanwalt