1. Viersen
  2. Meine Gesundheit

: Klare Vereinbarungen für Tests

: Klare Vereinbarungen für Tests

Der Kreis Viersen tritt einem Rahmenvertrag zur Vergütung von Corona-Tests bei. CUZ und Krisenstab werden wieder aktiviert, sollten die Infektionszahlen es verlangen.

Der Kreis Viersen tritt einem Rahmenvertrag über die Durchführung, Abrechnung und Vergütung von Corona-Tests an Personen ohne Krankheitssymptome bei. Dadurch ist es dem Kreis möglich, niedergelassene Kassenärzte durch Veranlassung im Einzelfall oder durch Allgemeinverfügung mit der Durchführung von Corona-Abstrichen zu beauftragen. Die Kosten für Abstriche gehen gemäß dem abgeschlossenen Rahmenvertrag zu Lasten des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, sind also zunächst aus dem Kreishaushalt zu finanzieren. Die Kosten der Labordiagnostik gehen zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung.

Das Angebot der Landesregierung an Beschäftigte von Schulen und Kitas, sich kostenlos testen zu lassen, soll ausschließlich über die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) abgewickelt werden. Das gleiche gilt für Reiserückkehrer. Die Öffentlichen Gesundheitsämter sind nicht zuständig.

Der Rahmenvertrag zwischen dem Land NRW, der KV Nordrhein sowie der KV Westfalen-Lippe und dem Städtetag NRW sowie dem Landkreistag NRW geht auf die Initiative des Landkreistags NRW und des Städtetags NRW zurück. Ziel war es, eine rechtliche Lücke bei der Durchführung und Abrechnung von Abstrichen zu schließen, die die Verordnung des Bundesministeriums für Gesundheit gelassen hatte.

Landrat Dr. Andreas Coenen erklärte: „Ich begrüße den Abschluss des Rahmenvertrags. Gerade angesichts der wieder steigenden Corona-Zahlen ist es wichtig, dass wir klare, von allen Beteiligten akzeptierte Vereinbarungen für Tests haben. Das ist jetzt der Fall.“

Der Vertrag sei ein wichtiger Baustein, um der Pandemie zu begegnen. „Wo es nötig ist, muss getestet werden“, so Dr. Coenen weiter. Gegebenenfalls werde der Kreis auch prüfen, ob das mit Ferienbeginn in den Ruhezustand versetzte mobile Corona-Untersuchungszentrum (CUZ) wieder zum Einsatz kommen müsse, um die Kassenärztinnen und -ärzte bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

„Das CUZ kann jederzeit wieder aktiviert werden“, sagte Dr. Coenen. „Das gilt übrigens auch für den Krisenstab des Kreises, den ich zu Beginn der Sommerferien in den Stand-by-Modus versetzt habe. Sollte sich die Lage in den kommenden Wochen deutlich zuspitzen, ist der Krisenstab in wenigen Stunden wieder einsatzbereit. Wir werden die aktuellen Entwicklungen weiter sehr genau beobachten.“

  • Auch in Anrath sollen ab Januar
    Abstellmöglichkeit für Fahrräder : Radschloss-Radboxen in Anrath
  • Die Preisträgerinnen und Preisträger mit den
    Auszeichnung für Willicher Betriebe : Familienfreundliche Unternehmen
  • Energieberater der Verbraucherzentrale NRW, Diplom-Ingenieur Michael
    Angebot von Verbraucherzentrale und Stadt Viersen : Beratung in Energiefragen ab 9. Januar

Zur Erbringung der im Rahmenvertrag geregelten Leistungen und der Abrechnung sind auch die dezentral organisierten Diagnostik- und Testzentren, die in Kooperation mit den Kassenärztlichen Vereinigungen vor Ort entstanden sind, berechtigt.