Beitragsbefreiung wird geprüft

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Nordrhein-Westfalen hat die Kempener Satzung über die Kita-Beiträge für Geschwisterkinder als rechtswidrig bewertet. Dadurch entstanden auch in Nettetal Zweifel an der seinerzeit beschlossenen Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder.

In Nettetal zahlen Eltern für Kinder, deren Geschwister sich im letzten Kindergartenjahr befinden (Vorschulkinder), einen auf 80 Prozent ermäßigten Beitrag. „Wir nehmen die Bedenken der Eltern sehr ernst“, betont Armin Schönfelder, Erster Beigeordneter der Stadt, am Mittwoch.

Da die Urteilsgründe für die Entscheidung des OVG Münster noch nicht vorlägen, könne aktuell noch nicht bewertet werden, ob die Nettetaler Beitragssatzung fehlerhaft sei. Diese wurde am 8. April 2014 nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesjugendamt Nordrhein-Westfalen beschlossen.

Wie die Stadt Nettetal mitteilt, können zwischenzeitlich eingegangene Widersprüche oder einzelne Bitten von Eltern, die Satzung zu ändern, momentan noch nicht abschließend bewertet werden. Eltern erhalten zeitnah eine entsprechende Eingangsbestätigung. Widersprüche müssen dabei formgerecht eingereicht werden, eine E-Mail reicht nicht aus.

Rechtsbehelfe für das abgelaufene Kindergartenjahr sind in der Regel abgelaufen, für das kommende Jahr werden Rechtsbehelfe, wenn sie innerhalb der Monatsfrist eingegangen sind, im üblichen Verfahren geprüft. Bereits geleistete Zahlungen für das kommende Kindergartenjahr werden gegebenenfalls zurückerstattet.

„Sollte das OVG Münster die Grundlagen unserer Satzung anders als die kommunalen Spitzenverbände als nicht rechtmäßig bewerten, werden wir zeitnah eine familienfreundliche Regelung anstreben“, verdeutlicht Bürgermeister Christian Wagner das Bemühen der Stadt, schnell Klarheit zu schaffen.

(StadtSpiegel)