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Dreister geht es kaum: Ein Trickdieb kam als Arzt, der andere als Staatsanwalt

Dreister geht es kaum : Ein Trickdieb kam als Arzt, der andere als Staatsanwalt

Am gestrigen Mittwoch, 8. Juli, gegen 11 Uhr, wurde eine 81-jährige Frau aus Kaldenkirchen Opfer eines Trickdiebs. Der unbekannte Besucher gab sich als Arzt aus und stahl einige hundert Euro Bargeld sowie drei Schmuckstücke aus Weißgold.

Der Trickdieb schellte bei der Seniorin auf der Kehrstraße und stellte sich als Arzt vor. Unter der Legende, einige Allergietests machen zu müssen, verschaffte er sich Zutritt zu der Wohnung der alten Dame.

Diese zeigte dem angeblichen Allergiearzt auf Aufforderung ihren Schmuck. Damit wollte der "Allergologe" eine Allergie gegen Gold und Silber ausschließen. Hilfsbereit bot sich der Arzt an, die hervorgeholten Schmuckstücke nach Begutachtung wieder an ihren angestammten Platz zurück zu legen und beförderte diese dabei in seinen Besitz. Nachdem er das Vertrauen der Seniorin erschlichen hatte, bat er die Frau, ihm einen 500-Euro-Schein zu wechseln und ermöglichte sich so den unbemerkten Zugriff auf die Barschaft der alten Dame.

Erst als der angebliche Arzt verschwunden war, schöpfte die Kaldenkirchenerin Verdacht und informierte die Polizei, nachdem sie bemerkt hatte, dass sie Opfer eines Trickdiebs geworden war. Der Verdächtige war etwa 1,80 m groß und schlank. Er war zwischen 40 und 45 Jahre alt und trug eine dunkle Jacke. Der Mann hatte einen Oberlippenbart.

Bereits vor einer Woche gab sich ein anderer Trickbetrüger als Staatsanwältin aus

Opfer eines weiteren Trickbetrugs wurde, wie jetzt bekannt wurde, auch eine 74-jährige Süchtelnerin in der vergangenen Woche. Am Donnerstag, 2. Juli, gegen 10.30 Uhr, erhielt die Rentnerin einen Anruf einer angeblichen Staatsanwältin aus Hannover. Die angebliche Juristin gab vor, dass sie wegen Betruges gegen die Süchtelnerin ermitteln würde, da diese angeblich fällige Raten eines Gewinnspiels nicht gezahlt habe.

Die angebliche Staatsanwältin schlug vor, sich außergerichtlich zu einigen und forderte ein Bußgeld von 5.000 Euro. Nachdem die Süchtelnerin erklärt hatte, keine 5.000 Euro zu besitzen, fragte die Anruferin nach der Rechtsschutzversicherung, mit der sie sich ins Benehmen setzen wollte und avisierte einen Anruf der Versicherung. Gegen Mittag erhielt die Süchtelnerin dann den angeblichen Anruf der Rechtsschutzversicherung.

Der Anrufer erklärte, die Forderung der Staatsanwältin sei rechtens und wies die Süchtelnerin an, soviel zu überweisen wie möglich. Da die Rufnummer im Display angezeigt wurde und es sich, wie die Recherche ergab, tatsächlich um die Rufnummer der Versicherung handelte, schöpfte die Seniorin keinen Verdacht und überwies mehrere hundert Euro auf das benannte Konto, das allerdings einem Betrüger gehört.

Hinweise bitte an Telefon 02162/ 3770.