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Nettetal fördert Fassaden-, Dachbegrünung und Flächenentsiegelungen

Neues Förderprogramm gestartet : „Nettetal grünt und blüht“

Die Stadt Nettetal unterstützt Bürger*innen, die an ihren Häusern hitzemindernde Maßnahmen durchführen lassen.

Mit dem zum 1. April aufgelegten Förderprogramm „Nettetal grünt und blüht“ erhalten die Bürger*innen Nettetals eine finanzielle Förderung für investive Maßnahmen zur Herstellung hitzemindernder Strukturen. Die Stadt schafft einen Anreiz für Privatpersonen und Unternehmen, einen eigenen Beitrag zum Arten- und Klimaschutz sowie zur weiteren Durchgrünung Nettetals zu leisten.

Gefördert wird die Anlage von extensiven Dachbegrünungen sowie Fassadenbegrünungen bei Bestands- und Neubauten im Wohn- und Gewerbebau durch die Gewährung eines Zuschusses. Zudem soll im gesamten Stadtgebiet von Nettetal ein Anreiz geschaffen werden, besonders für private Grund- und Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer, versickerungsfähige und begrünte Flächen zu schaffen.

Gefördert werden Maßnahmen, bei denen versiegelte Flächen ohne Begrünung wie zum Beispiel Schottergärten, asphaltierte Hinterhöfe, Einfahrten und Stellplätze entsiegelt und dauerhaft mit Anschluss an den natürlichen Boden begrünt werden. Förderfähig sind ebenfalls Teilentsiegelungen, etwa mit Rasengittersteinen.

Die Entsiegelung und Begrünung von Flächen kann einen aktiven Beitrag zur Klimaanpassung leisten. Denn im Gegensatz zu vollversiegelten Oberflächen kann auf un- oder teilversiegelten Flächen Regenwasser versickern und im Boden gespeichert werden. Außerdem kühlen begrünte Flächen die Umgebung anstatt sie zusätzlich aufzuheizen. Entsiegelte Flächen bieten zudem zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten, um bunte Vielfalt auf das eigene Grundstück zu bringen und damit gleichzeitig die Klimaanpassung und die biologische Artenvielfalt zu fördern.

Zu beachten ist auch, dass im Gegensatz zu versiegelten für vollständig entsiegelte Flächen keine Niederschlagswassergebühren erhoben werden. Die Fördersätze sind wie folgt: Dach- und Fassadenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro. Schottergartenentsiegelung und Vorgartenbegrünung: 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro. Flächenentsiegelung: 25 Prozent der förderfähigen Ausgaben, maximal 2.000 Euro.

Grundsätzlich werden die Material- und Arbeitskosten sowie die Entsorgung von der Stadt Nettetal in der Höhe der Fördersätze und bis zum Höchstbetrag übernommen. Werden die Arbeiten in Eigenregie geleistet, erfolgt die Übernahme der Materialkosten. Insgesamt stehen 30.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

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Die Stadt freut sich, dass man den Nettetaler*innen mit dem neuen Förderprogramm ein Nachfolgeprogramm für das Ende März abgeschlossene Förderprogramm „Sonderprogramm Klimaresilienz“ anbieten kann. Die Stadt Nettetal gewährte seit dem 1. April 2021 Zuschüsse für die Anlage extensiver Dachbegrünung im Wohn- und Gewerbebau. Hierfür hat die Stadt Fördergelder aus dem Sonderprogramm Klimaresilienz des Landes NRW im Rahmen der Corona-Hilfen erhalten.

Das Programm wurde gut angenommen. Jedoch konnten einige Vorhaben aufgrund des Ausschlusses von Neubauten nicht gefördert werden. Diese werden bei dem neuen Förderprogramm nicht ausgeschlossen. Zu beachten ist jedoch, dass die Maßnahmen nicht gesetzlich vorgeschrieben sein dürfen, zum Beispiel durch Festzungen im Bebauungsplan.