Stadt will Klarheit

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in NRW hat die Kempener Satzung über die Kita-Beiträge für Geschwisterkinder als rechtswidrig bewertet. Dadurch entstanden auch in Nettetal Fragen zur Gültigkeit der Satzung und Zweifel an der seinerzeit beschlossenen Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder.

In Nettetal zahlen Eltern für Kinder, deren Geschwister sich im letzten Kindergartenjahr befinden (Vorschulkinder), einen auf 80 Prozent ermäßigten Beitrag.

„Wir nehmen die Bedenken der Eltern sehr ernst“, betont Armin Schönfelder, Erster Beigeordneter der Stadt. Da die Urteilsgründe für die Entscheidung des OVG Münster noch nicht vorliegen, könne aktuell noch nicht bewertet werden, ob die eigene Beitragssatzung fehlerhaft ist. Diese wurde am 8. April 2014 nach Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesjugendamt NRW beschlossen. Zwischenzeitlich eingegangene Widersprüche oder einzelne Bitten, die Satzung zu ändern, können noch nicht abschließend bewertet werden. Eltern erhalten zeitnah eine entsprechende Eingangsbestätigung. Widersprüche müssen dabei formgerecht eingereicht werden, eine E-Mail reicht hier nicht aus. Rechtsbehelfe für das abgelaufene Kindergartenjahr sind in der Regel verfristet, für das kommende Jahr werden Rechtsbehelfe, wenn sie innerhalb der Monatsfrist eingegangen sind, im üblichen Verfahren geprüft. Bereits geleistete Zahlungen für das kommende Kindergartenjahr werden gegebenenfalls zurückerstattet.

„Sollte das OVG Münster die Grundlagen unserer Satzung anders als die kommunalen Spitzenverbände als nicht rechtmäßig bewerten, werden wir zeitnah eine familienfreundliche Regelung anstreben“, verdeutlicht Bürgermeister Christian Wagner das Bemühen der Stadt, schnell Klarheit zu schaffen.

(StadtSpiegel)