Unterkunft gesucht!

Die Stadt Nettetal sucht weiterhin Wohnraum für Flüchtlinge – nicht nur Gemeinschaftsunterkünfte, sondern auch Wohnungen aus privater Hand. Bevor man seine Wohnung an Flüchtlinge vermieten kann, müssen jedoch einige Hürden genommen werden.

Derzeit sind 121 Asylbewerber in Privatwohnungen untergebracht, sogar 153, wenn man das Objekt Fasanenstraße hinzurechnet. Weil die Stadtverwaltung schnell und flexibel reagieren muss, ist die Unterbringung gegliedert nach Familienstruktur, Staatsangehörigkeit oder Religion „nicht mehr durchgängig möglich“, wie es im vergangenen Sozialausschuss vom 2. März hieß.

Wer seine Privatwohnung als Wohnraum für die längerfristige Unterbringung von Asylbewerbern anbieten möchte, wendet sich an die Stadtverwaltung (Nina Paland, 02153/ 898-1803). „Wir verstehen uns allerdings lediglich als Koordinator“, betont Stadtsprecher Jan van der Velden, „mit der Stadt wird kein Mietvertrag vereinbart.“

Der Wohnungsinhaber schließt den Mietvertrag direkt mit dem Asylbewerber. „Die Vermittlung der Privatwohnungen erfolgt nur an Personen, die Aussicht auf Anerkennung als Asylbewerber haben“, erklärt Silke Büstgens vom städtischen Sozialamt. Das Jobcenter übernimmt die Kosten für anerkannte Asylbewerber. Dabei gelten so genannte „angemessene Netto-Kaltmieten“. Für einen Ein-Personen-Haushalt (circa 50 Quadratmeter) zahlt die Agentur für Arbeit in Nettetal 230 Euro (zwei Personen/ circa 60 Quadratmeter/ 300 Euro; drei Personen/ circa 75 Quadratmeter/ 340 Euro; vier Personen/ circa 90 Quadratmeter/ 460 Euro; fünf Personen/ circa 105 Quadratmeter/ 520 Euro).

Allerdings stellt sich vorher die Frage, ob die Wohnung überhaupt zur Unterbringung geeignet ist. Die Wohnung muss zentrumsnah gelegen sein. Bushaltestelle oder Einkaufsmöglichkeiten müssen fußläufig gut erreichbar sein. Außerdem kommt auch das Bauamt der Stadt zu Wort. Frauke Köppen (Bauaufsicht und Bauberatung bei der Stadt) betont die baurechtliche Seite. Die Wohnung dürfe auf keinen Fall illegal umgebaut sein, es müsse sich um eine „genehmigte“ Wohnung handeln. Der Brandschutz muss gewährleistet sein. Zudem muss ist ein zweiter Rettungsweg Voraussetzung. Neben dem üblichen Zugang muss mindestens ein Fenster vorhanden sein, an das eine Rettungsleiter gestellt werden kann. „Dass die Wohnung nicht feucht oder gar verschimmelt sein darf, versteht sich von selbst“, sagt Frauke Köppen.

Die Koordination Wohnungseigentümer und Agentur für Arbeit übernimmt die Stadt gern. Man rechne mit einer Zunahme von Asylbewerbern mit Bleibeperspektive, hieß es.

(StadtSpiegel)