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Dichtheitsprüfung: Stadt warnt vor unseriösen Angeboten

Dichtheitsprüfung: Stadt warnt vor unseriösen Angeboten

Statt der bisherigen "Dichtheitsprüfung" schreibt der Gesetzgeber jetzt eine "Zustands- und Funktionsprüfung" für private Abwasserleitungen vor. Im Gegensatz zu den bisherigen Regelungen zur Dichtheitsprüfung gelten die neuen Bestimmungen im Wesentlichen aber nur für Häuser in Wasserschutzgebieten.

Eigentümer von Häusern außerhalb von Wasserschutzgebieten sind von diesen Anforderungen bis auf ganz wenige Sonderfälle ausgenommen.

Für die Eigentümer von Häusern in Wasserschutzgebieten sind zwei Fristen von Interesse: Für Abwasserleitungen, die vor dem 01.01.1965 errichtet wurden und ausschließlich häusliches Abwasser ableiten (für industrielles und gewerbliches Abwasser gilt der Stichtag 01.01.1990) ist die Funktions- und Zustandsprüfung bis zum 31.12.2015 durchzuführen. Eigentümer später errichteter oder erneuerter Leitungen haben Zeit bis Ende 2020.

Ob ein Grundstück innerhalb eines Wasserschutzgebietes liegt, können Eigentümer u.a. im Internet (z.B. über das Portal "NRW Umweltdaten vor Ort") prüfen oder dies auch bei der Stadtverwaltung erfragen.

Dort sind in den vergangenen Wochen auch wieder vermehrt Nachfragen von Eigentümern über "günstig" angebotene Prüfungen durch "zufällig" vor Ort tätige Firmen registriert worden. Die Art und Weise des Vorgehens dieser Firmen wirkte nicht unbedingt seriös, zumal nach "günstig" angebotenen Untersuchungen in mehreren Fällen Sanierungen für vier- bis fünfstellige Beträge gleich mit angeboten wurden. Die Stadt weist aus diesem Grund noch einmal darauf hin, dass eine vom Gesetzgeber geforderte Untersuchung der Abwasserleitungen auch dann kaum für einen zweistelligen Euro-Betrag durchgeführt werden kann, wenn das dafür erforderliche Gerät und Personal bereits vor Ort tätig ist. Die Kosten für eine fachmännisch und ordentlich durchgeführte Zustands- und Funktionsprüfung mit entsprechender Dokumentation richten sich im Regelfall auch nach der Länge der zu untersuchenden Leitungen. Schon allein aus diesem Grunde können solche Arbeiten kaum pauschal angeboten werden. Eine Firma, welche diese Untersuchung zu preisgünstig anbietet, dürfte eine anschließende Sanierung im Auge haben, bei der dann ein guter Verdienst winkt.

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Seitens der Stadt wird daher von Haustürgeschäften dringend abgeraten. Es besteht trotz der vorgegebenen Fristen derzeit kein Grund, sich als Eigentümer unter Zeitdruck setzen zu lassen. Im Idealfall sollte jeder Eigentümer prüfen, ob eine ihm bekannte Fachfirma als anerkannter Sachkundiger zur Durchführung der Zustands- und Funktionsprüfung zertifiziert ist. Auch ist es ratsam, sich mit mehreren Nachbarn zusammen zu schließen und Angebote einzuholen. Damit könnten tatsächlich Kosten gespart werden.

Optimal wäre nach Auffassung der Stadt eine Trennung zwischen der Untersuchung und einer eventuell erforderlichen Sanierung. Vor einer angeblich notwendigen Sanierung, die Kosten in vier- oder gar fünfstelliger Höhe verursachen würde, sollte regelmäßig eine Zweitmeinung eingeholt werden. Ansonsten besteht die Gefahr, dass es für den Hauseigentümer zu deutlich überhöhten oder sogar unnötigen Kosten kommt.