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Anmeldebögen für Schulneulinge verschickt: Die „i-Dötzchen“ der Zukunft

Anmeldebögen für Schulneulinge verschickt : Die „i-Dötzchen“ der Zukunft

Für viele Viersener Kinder beginnt im kommenden Jahr der „Ernst des Lebens“. Die Schulverwaltung der Stadt Viersen weist darauf hin, dass für alle Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2008 und dem 30. September 2009 geboren sind, am 1. August 2015 die Schulpflicht beginnt.

Kinder, die erst nach dem 30. September sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern zu Beginn des Schuljahres in die Schule aufgenommen werden, wenn sie die körperlichen und geistigen Voraussetzungen besitzen und in ihrem Sozialverhalten ausreichend entwickelt sind. Die Entscheidung trifft die jeweilige Schulleitung unter Berücksichtigung des schulärztlichen Gutachtens.

Die Erziehungsberechtigten der Kinder, die am 1. August 2015 schulpflichtig werden, erhalten von der Schulverwaltung eine Aufforderung zur Anmeldung. Die Schreiben wurden bereits versandt. Fragen dazu beantwortet die Schulverwaltung unter der Rufnummer 02162/101–430.

Die Eltern haben das Recht, ihr Kind im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität bei der wohnortnächsten Grundschule anzumelden. Für den Fall, dass dort die Kapazität erschöpft ist, muss bei der Anmeldung unbedingt eine weitere Schule als Zweitwunsch benannt werden.

Seit diesem Sommer haben Eltern und Erziehungsberechtigte aus allen Viersener Stadtteilen die Möglichkeit, ihr Kind an der PRIMUS-Schule in Dülken anzumelden. Diese Schulform bietet den Kindern die Möglichkeit des längeren gemeinsamen Lernens von der Klasse 1 bis zur Klasse 10. Darüber hinaus können die Kinder auch an einer auf dem Anmeldevordruck aufgeführten Schule in freier Trägerschaft angemeldet werden.

Der Anmeldevordruck muss bis spätestens bis zum Beginn der Herbstferien 2014 an den Fachbereich Schule, Kultur und Sport der Stadt Viersen zurückgesandt werden. Eltern, die ihre Kinder auf Antrag vorzeitig einschulen möchten, erhalten keine Aufforderung zur schriftlichen Anmeldung. Deshalb können solche Anträge nur persönlich in der gewünschten Schule gestellt werden. Alle Grundschulen verfügen über verschiedene Betreuungsangebote. Eltern und Erziehungsberechtigte, die an einem Betreuungsplatz für ihr Kind interessiert sind, sollten sich zeitnah mit der gewählten Schule in Verbindung setzen.

Nach Eingang aller Anmeldungen erhalten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von der gewählten Schule eine Einladung zur Vorstellung des Kindes bei der jeweiligen Schulleitung.

(Report Anzeigenblatt)