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Erreichbarkeiten in den Verwaltungen von Stadt und Kreis Viersen

Verwaltungs-Informationen : Erreichbarkeit der Verwaltung

Der Kreis Viersen folgt der Empfehlung der Bundesregierung und schließt das Kreishaus sowie die Zweigstelle der KFZ-Zulassungsstelle vom 24. Dezember bis 1. Januar. Auch die Stadt Viersen gibt Schließungen bekannt.

Bereits geschlossen sind die Kreismusikschule, die Kreis-Volkshochschule, das Kreisarchiv an beiden Standorten sowie das Niederrheinische Freilichtmuseum. Aufgrund der aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung sind diese Einrichtungen bis zum 10. Januar nicht geöffnet.

Das Kreisarchiv ist, außer zwischen den Feiertagen, telefonisch erreichbar unter 02162/ 39 20 22. Die Kreis-VHS hat das Programm für das 1. Semester 2021 online gestellt. Präsenzveranstaltungen finden nicht statt, Online-Angebote sind allerdings verfügbar.

Die Musikschule bietet während der Ferien vom 7. bis 8. Januar ein kostenloses pädagogisches Betreuungsangebot mithilfe von digitalen Audio- und Videomedien an. Das Sekretariat der Kreismusikschule ist bis zum 23. Dezember sowie ab dem 4. Januar, zwischen 8 und 16 Uhr, freitags 8 bis 14 Uhr, erreichbar.

Die Kreisleitstelle ist zu erreichen unter 02162/ 81 95-100. In Fällen, in denen das Kindeswohl gefährdet ist, müssen Bürger die Polizei informieren. Die Kollegen nehmen Kontakt mit dem Kreis-Jugendamt auf. Die Mitarbeiter des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes haben unter 02162/ 39 13 09 eine Notfallnummer geschaltet. Der Winterdienst erfolgt durchgehend.

Die Kreisverwaltung Viersen steht  während des Lockdowns bis Mittwoch, 23. Dezember, und ab Montag, 4. Januar, zur Verfügung. Einschränkungen gibt es bei einigen Dienstleistungen. Bei der Bauaufsicht können aktuell keine Baulasterklärungen abgegeben werden oder Akteneinsichten erfolgen. Außerdem kann der Schnellschalter der KFZ-Zulassung im Kreishaus bereits ab Montag, 21. Dezember, nicht für Anmeldungen genutzt werden. Die Kunden sollten Abmeldungen möglichst online vornehmen unter www.kreis-viersen.de/ikfz. Es gelten die bisherigen Regelungen zur vorherigen Terminabsprache und der Beachtung der Hygiene und Abstandsregeln.

Das Bürgertelefon des Gesundheitsamtes ist, außer Heiligabend, 25. und 26. Dezember sowie 31. Dezember und 1. Januar, montags bis freitags, 8 bis 18 Uhr, unter 02162/ 39 29 00 zu erreichen. Die Kontaktverfolgung ist weiterhin sichergestellt – unabhängig von der Schließung der Kreisverwaltung für den Publikumsverkehr zwischen den Feiertagen. Hinweise zur Erreichbarkeit des Bürgertelefons der Landesregierung unter 0211/ 91 191 001: 24. bis 27. Dezember, 9 bis 14 Uhr; 28. bis 30. Dezember, 8 bis 20 Uhr, 31. Dezember, 9 bis 14 Uhr sowie 1. Januar von 9 bis 14 Uhr. 

  • Bei der Übergabe (v.l.): Dr. Michael
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Feuerwehr und Rettungsdienst arbeiten wie gewohnt. Der Winterdienst der Städtischen Betriebe ist in Bereitschaft. Darüber hinaus sind Not- und Bereitschaftsdienste eingerichtet. In dringenden Notfällen helfen die Leitstellen von Polizei und Feuerwehr weiter (Polizei 02162/ 377-0, Feuerwehr Leitstelle 02162/ 8195100).

Geöffnet sind das Service-Center im Stadthaus am Rathausmarkt und das Standesamt in Dülken. Besuche sind ausschließlich nach vorheriger Vereinbarung eines Termins möglich. Für das Service-Center ist das über das Internet möglich. Das entsprechende Formular ist auf der städtischen Internetseite www.viersen.de zu finden.

Geschlossen ist die Albert-Vigoleis-Thelen-Stadtbibliothek mit allen Zweigstellen.