Formfehler wird korrigiert

Auf ein formelles Versäumnis bei der Veröffentlichung im Amtsblatt, dem offiziellen Organ auch für die Stadt Viersen, hat die Bezirksregierung hingewiesen und die Genehmigung der Konzentrationsflächen für Windenergie zurückgestellt.

Was war geschehen? Im Vorfeld der öffentlichen Auslegung der Planungsunterlagen für die Einrichtung von Konzentrationszonen für Windenergie fehlte in der entsprechenden amtlichen Bekanntmachung der Hinweis, dass Stellungnahmen abgegeben werden können. Dieser formelle Fehler wird nun geheilt, indem das Verfahren ab der öffentlichen Auslegung wiederholt wird. Dies soll im Mai erfolgen. Im Juni erfolgt die Abwägung der Stellungnahmen und der Feststellungsbeschluss. Im August steht die Genehmigung durch die Bezirksregierung auf dem Plan. Die Genehmigung kann dann im September in Kraft treten.

Die Bezirksregierung kam aber auch zum Ergebnis, dass die geplante Änderung des Flächennutzungsplanes inhaltlich nicht zu beanstanden ist. Somit ist davon auszugehen, dass nach der Korrektur des formellen Fehlers in der amtlichen Bekanntmachung das Verfahren problemlos zu Ende gebracht werden kann. Für die eigentliche Genehmigung der Windkraftanlagen ist der Kreis Viersen zuständig. Der geplante Bau und Betrieb von vier solcher Anlagen im Bereich der Boisheimer Nette ist davon nicht betroffen. Hier hat die Stadt Viersen bereits das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

(Report Anzeigenblatt)