Halteverbote und Sperrungen

Die Stadt Viersen macht darauf aufmerksam, dass wegen der Karnevalszüge im Stadtgebiet Halteverbotszonen eingerichtet und Straßen gesperrt werden. Sowohl die Zugwege selbst als auch die Aufstellungsbereiche müssen frei von parkenden Fahrzeugen sein.

Wichtig ist insbesondere, dass die Halteverbote bereits mehrere Stunden vor Beginn der Züge gelten. So soll gewährleistet werden, dass im Weg stehende Autos rechtzeitig durch ein von der Stadt beauftragtes Unternehmen umgesetzt werden können. Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden abgeschleppt, die Kosten werden dem Falschparker auferlegt.

Darüber hinaus werden Straßen gesperrt, durch die sich die Karnevalszüge bewegen. Hinweistafeln zeigen die die betroffenen Bereiche auf. Die Halteverbote und die Straßensperren dauern bis in die Abendstunden. Es ist keine gute Idee, direkt hinter dem Zug in die gesperrten Bereich einzufahren, etwa um sich einen der dann freien Parkplätze zu sichern. Das ist nicht nur verboten, sondern bedeutet darüber hinaus eine Gefährdung für die feiernden Menschen am Zugweg.

Die Regelungen, Aufstellungsbereiche, Zugwege und Anfangszeiten im Detail:

Am Tulpensonntag gibt es folgende Regelungen in Alt-Viersen. Hier gelten die Halteverbote ab 10 Uhr, das Durchfahrtverbot ab 11 Uhr. Beide Einschränkungen werden gegen 22 Uhr wieder aufgehoben. Der Rintger „Veedelszoch“ startet ab 11.11 Uhr, der Tulpensonntagszug ab 14.11 Uhr.

In Süchteln gelten die Halteverbote am Montag von 6 bis 14 Uhr. Der allgemeine Verkehr wird ab 8 Uhr gestoppt, die Straßen sind ab 14 Uhr wieder frei. Der Rosenmontagszug startet um 10.11 Uhr.

Die Halteverbote in Dülken gelten ab 10 Uhr, Durchfahrt ab 11 Uhr nicht mehr möglich. Ab 22 Uhr sollen alle Beschränkungen aufgehoben werden. Der Dülkener Rosenmontagszug fängt um 14.11 Uhr an.

(Report Anzeigenblatt)