Kühlschränke, Grünschnitt und Co.

Aus dem Staunen nicht mehr heraus kamen Mitarbeiter der Städtischen Betriebe, die ein verschmutztes Waldstück in der Nähe der Kleingartenanlage Süchtelner Straße säuberten. Das städtische Grundstück wurde immer wieder als Müllablageplatz missbraucht.

Neben kompostierbaren Grünabfällen fanden sich hier Baumschnitt, gewöhnlicher Hausmüll, aber auch Sonderabfälle. Sogar ein Komposthaufen wurde angelegt und regelmäßig mit frischen Grünabfällen ergänzt.

Um weiterer Müllablagerung entgegenzuwirken, hat die Stadt Viersen bereits die Nutzer der benachbarten Kleingartenanlage um Mithilfe gebeten. Zudem wurde das Waldstück jetzt gereinigt, damit kein Anreiz zur weiteren Müllablagerung besteht. Noch während die Mitarbeiter mit der Entmüllung beschäftigt waren, brachte ein Anwohner Rasenschnitt, den er dort abkippen wollte.

Den verdutzten Stadt-Mitarbeitern erklärte er, das sei erlaubt. Es gebe eine entsprechende „Absprache“ mit der Stadt, die dann einmal im Jahr die Fläche säubere. Eine solche Absprache existiert jedoch nicht, die Müllentsorgung in dem Waldstück ist schlicht verboten. Das durfte auch ein weiterer Zeitgenosse erfahren, der zum Ende der Reinigungsaktion erschien. Sein Begehren: Er wollte einen alten Kühlschrank dort „entsorgen“.

Die Stadt Viersen weist darauf hin, dass öffentliche Flächen keine Müllkippen sind. Für die Entsorgung von Abfällen stehen ausreichend Möglichkeiten zur Verfügung. Entsprechende Hinweise gibt beispielsweise der Abfallkalender, der an alle Haushalte verteilt wurde und im Internet verfügbar ist. Die städtische Abfallberatung ist unter Telefon 02162/ 101–275 oder –255 zu erreichen, die Abfallberatung des Kreises unter den Nummern 02162/ 39–1212, –1207 und –1211.

Illegale Müllablagerungen können an das Ordnungsamt der Stadt Viersen gemeldet werden. Telefon (während der Dienstzeiten) 02162/ 101605, oder per E-Mail an ordnungsangelegenheiten@viersen.de.

(StadtSpiegel)