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Tulpensonntag: Mann bedrohte Kinder mit Messer

Tulpensonntag : Mann bedrohte Kinder mit Messer

Mit einem Messer soll am Tulpensonntag ein 33-jähriger Viersener gleich mehrere Kinder bedroht und verfolgt haben. Der Fall hatte in den sozialen Netzwerken für viele Reaktionen gesorgt, vor allem, weil die Polizei den mutmaßlichen Täter nach einer Gefährdenansprache wieder laufen ließ.

Demnach wurde die Polizei wurde von verschiedenen Passanten am Sonntag, gegen 16.45 Uhr, über eine Schlägerei informiert. Nach erstem Ermittlungsstand nach Anhörung der Beteiligten vor Ort stellt sich der Sachverhalt laut Polizei bislang wie folgt dar:

Ein 33-jähriger Viersener soll unter Vorhalt eines Messers hinter mehreren Kindern/Jugendlichen im Alter zwischen 12 und 14 Jahren hergelaufen sein und Drohungen gegen die Kinder ausgestoßen haben. Ein 28-jähriger Anwohner bemerkte die schreienden Kinder und den Beschuldigten auf dem Innenhof eines Mehrfamilienhauses und warf ein Glas in Richtung des Beschuldigten, der daraufhin flüchtete. Der 28-Jährige eilte dem Verdächtigen nach und stellte ihn in Nähe des Rathauses.

Hier kam es zwischen den beiden Männern zu einer körperlichen Auseinandersetzung. Die Streifewagenbesatzung traf vor Ort auf den augenscheinlich leicht verletzten 33-Jährigen, der keine Angaben zur Sache machte und ärztliche Hilfe ablehnte. Bei dem Mann stellten die Einsatzkräfte ein Messer sicher.

Ebenfalls vor Ort befand sich der 28-Jährige, offensichtlich unverletzte Anwohner, der nach Angaben von Passanten mehrfach auf den am Boden liegenden 33-Jährigen eingeschlagen und eingetreten haben soll.

Die Kinder gaben in ihren ersten Anhörungen an, von dem mutmaßlichen Täter mit einem Messer bedroht worden zu sein. Eine 14-Jährige gab an, auch sexuell beleidigt worden zu sein.

Gegen den 33-jährigen wurde nun wegen Verdachts der Bedrohung, Verstoßes gegen das Waffengesetz, Beleidigung auf sexueller Basis sowie Körperverletzung und Hausfriedensbruchs Strafanzeige erstattet.

Auch gegen den 28-Jährigen erstatteten die Einsatzkräfte Strafanzeige wegen Verdachts der gefährlichen Körperverletzung aufgrund der Aussagen, dass er auf den am Boden liegenden 33-Jährigen eingetreten haben soll. In diesem Verfahren wird zu klären sein, ob der Mann die Grenzen des Nothilfe- und Festnahmerechts überschritten hat.

Der mutmaßliche Täter stand zur Tatzeit unter Alkoholeinfluss. "Haftgründe gegen ihn bestanden nicht. Die Einsatzkräfte hielten eine deutliche Gefährderansprache", teilte uns die Pressestelle der Polizei in Viersen mit.

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Nach bisherigem Erkenntnisstand der Polizei gibt es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen anderer, als der oben aufgeführten Straftaten. Von rassistischen Beleidigungen ist der Polizei bislang ebenfalls nichts bekannt.

Die beteiligten Personen sowie Zeugen der Vorfälle werden nun im weiteren Verlauf der Ermittlungen vorgeladen und zu den Geschehnissen befragt. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen wird die Staatsanwaltschaft in Mönchengladbach über den Fortgang des Verfahrens entscheiden.