Neues Wohngeldgesetz

Zum 1. Januar 2016 tritt das neue Wohngeldgesetz in Kraft. Die Tabellenwerte steigen um rund 39 Prozent. Bei den Miethöchstbeträgen gilt für Viersen eine Anhebung um 18 Prozent. Außerdem gibt es eine Reihe weiterer Veränderungen, insbesondere bei den Freibeträgen für Alleinerziehende und beim Erwerbseinkommen von Kindern.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Zahl der Haushalte, die Wohngeld erhalten können, von rund 540 000 auf knapp 870 000 steigt. Mehr als 300 000 Haushalte, die gegenwärtig kein Wohngeld bekommen, werden dann wieder einen Anspruch haben. Zugleich erhöht sich das Wohngeld für viele Haushalte zum Jahreswechsel.

Für die Haushalte, die bereits jetzt Wohngeld erhalten und deren Bescheid über den 1. Januar 2016 hinaus gilt, wird das Wohngeld automatisch gemäß der neuen Regelungen überprüft. Sollten sich Änderungen ergeben, wird Anfang des kommenden Jahres ein entsprechender neuer Bescheid verschickt.

Wer sich über Wohngeld informieren will, kann dies bei der Wohngeldstelle der Stadt Viersen im Rathaus Bahnhofstraße montags, mittwochs und freitags zwischen 8 und 12 Uhr tun. Telefonisch sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebenfalls zu erreichen. Die Zuständigkeiten sind nach dem ersten Buchstaben des Nachnamens der Antragsteller zugeordnet. 02161 101410: A—F + L + J; 101441: G + H + K; 101409: R + S + U + M; 101403 und 101408: I + N—Q + T + V—Z.

(Report Anzeigenblatt)