: Nur für den Eigenbedarf

Der Herbst lockt auch die Pilzsammler wieder in den Wald. Welche Pilze sind essbar? Das ist die wichtigste Frage aus Sicht der Sammler. Eine weitere wichtige Frage gerät dabei schnell in Vergessenheit: Wie viele Pilze darf ich wo sammeln?

Der Kreis Viersen weist jetzt noch einmal auf die wichtigsten Regeln hin. Sie sind aus demBundesnaturschutzgesetz abgeleitet:

Das Sammeln von Pilzen in Naturschutzgebieten ist verboten. Hier ist es ohnehin verboten, die Wege zu verlassen.

Außerhalb der Naturschutzgebiete ist das Sammeln in geringer Menge für den Eigenbedarf gestattet. Als geringe Menge gilt das, was für eine bis zwei Mahlzeiten ausreicht.

Wer gesammelte Pilze verkaufen möchte, benötigt eine Ausnahmegenehmigung, die beim Kreis Viersen als Untere Naturschutzbehörde mit Begründung beantragt werden muss. Außerdem ist das Einverständnis des Grundstückseigentümers nötig.

Für seltene Pilzarten gibt es ein bundesweites, generelles Sammelverbot. Darunter fallen unter anderem der Kaiserling, der weiße und gelbe Bronze-Röhrling, alle Saftlinge und alle Semmelporlinge.

Wichtige Informationen
für Pilzsammler

Diese Verbote gelten nicht nur für den Kreis Viersen, sondern bundesweit sowie in den Niederlanden.

Sie sind wichtig, weil Pilze für den Wald und seine Tiere eine große Bedeutung haben. Deshalb sollten nicht genusstaugliche Speisepilze und ungenießbare Pilze an Ort und Stelle bleiben. Pilzsammler sollten schon vor dem Sammeln lernen, die Pilze zu bestimmen. Es ist nicht erlaubt, wahllos eine große Menge Pilze zu sammeln, um sie dann zu Hause von einem Experten sortieren zu lassen.

Wer gegen die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes verstößt, muss mit hohen Geldstrafen rechnen. Besonders gewerbsmäßigen Pilzsammlern drohen Bußgelder im vierstelligen Bereich. Im Übrigen zieht der Kreis zu viel gesammelte Pilze ein.