Parkscheibenpflicht in Dülken

Auf dem Parkplatz Melcherstiege in Dülken ist der Parkzeit zwischen 8 und 20 Uhr auf zwei Stunden begrenzt. Wer sein Fahrzeug hier parkt, muss die Parkscheibe nutzen. Das gilt täglich mit Ausnahme von Sonn- und Feiertagen.

Diese Regelung soll sicherstellen, dass Menschen, die zum Einkaufen ins Dülkener Zentrum kommen, einen Parkplatz finden. Für Dauerparker steht in unmittelbarer Nähe zurzeit ein provisorischer Parkplatz zur Verfügung, der von der Bücklersstraße aus angefahren werden kann. Dort besteht keine Parkzeitbegrenzung. Dieser provisorische Parkplatz wird künftig durch einen größeren Parkplatz für Dauerparker an der Wasserstraße ersetzt. Ab Neujahr werden für Falschparker nun Strafzettel verteilt.

(Report Anzeigenblatt)