: „Shutdown 2.0“ ab morgen

Die Bundesregierung hat gemeinsam mit den Ländern in dieser Woche angesichts der weiter rasant steigenden Corona-Infektionszahlen die Notbremse gezogen und einen „Shutdown light“ für den Monat November beschlossen. Er tritt morgen in Kraft. Wir fassen zusammen, welche Regeln gelten, was geöffnet bleibt und was schließen muss.

„Geeignet, erforderlich und verhältnismäßig“, so bezeichnete Bundeskanzlerin Angela Merkel am Donnerstag die von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen, welche ab morgen bundesweit einheitlich gelten. Die bisherigen Einschränkungen des öffentlichen Lebens haben nicht gereicht, um den rasanten Anstieg der Neuinfektionen zu stoppen oder zumindest zu verlangsamen. Mittlerweile sei bei 75 Prozent der Neuinfektionen eine Rückverfolgung zur Quelle nicht mehr möglich.

Im Konsens zwischen Bund und Ländern wurde deswegen beschlossen ab 2. November – zunächst befristet für den Monat November – einen Teil-Shutdown zu verhängen. In zwei Wochen treffen sich Kanzlerin und Ministerpräsidenten erneut, um, wenn nötig, Anpassungen vorzunehmen.

Konkret gilt ab morgen: