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Gaststätten in Viersen: Trotz Verbot: Fast überall wird geraucht

Gaststätten in Viersen : Trotz Verbot: Fast überall wird geraucht

Das Ordnungsamt der Stadt Viersen hat am Freitag, 21. November, bei einer unangekündigten Schwerpunktaktion überprüft, ob das Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz des Landes beachtet wird. Zwischen 22 Uhr und 2 Uhr am Samstagmorgen wurden Gastronomiebetriebe in allen Stadtteilen kontrolliert.

Grund für die Aktion waren zahlreiche Beschwerden, die das Ordnungsamt erreichten. Die Beschwerden kamen sowohl von Gästen als auch von Gastwirten, die auf Verstöße bei Wettbewerbern hingewiesen hatten.

Das Ergebnis der Kontrollen: In nahezu allen überprüften Gaststätten wurde geraucht, teilweise in erheblichem Umfang, obwohl dies nach dem Nichtraucherschutzgesetz verboten ist. Das Ordnungsamt der Stadt Viersen weist darauf hin, dass nicht nur die Gastwirte, sondern auch die rauchenden Gäste mit Verwarn- und Bußgeldern rechnen müssen. Für Gaststättenbetreiber sieht das Gesetz ein Bußgeld von bis zu 2500 Euro pro Verstoß gegen das Rauchverbot vor.

Leider zeigten sich einige, meist offensichtlich alkoholisierte Gäste uneinsichtig. Daher verliefen nicht alle Kontrollen friedlich. In einem Fall musste eine Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte geschrieben werden. Bedienstete der Ordnungsverwaltung haben bei derartigen Überprüfungen die gleichen Rechte wie die Polizei. Wer hier beispielweise die Angabe seiner Personalien verweigert, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Das Ordnungsamt der Stadt Viersen wird auch künftig die Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes NRW in Gaststätten kontrollieren. Dies wird sowohl in Form von Einzelüberprüfungen als auch in weiteren Schwerpunktaktionen geschehen.