Entsorgung von Abfällen

Im Herbst fallen größere Mengen an Gartenabfällen an. Zusätzlich zur braunen Tonne finden mehrmals im Jahr Bündelabfuhren statt. Auf dem Gebiet der Gemeinde Schwalmtal nimmt die EGN die Grünabfälle bei der Bündelabfuhr mit.

Die Abfuhrtermine sind dem Abfallkalender zu entnehmen. Fallen größere Abfallmengen an, so können diese kostenpflichtig entweder am Entsorgungsstandort Viersen auf den Süchtelner Höhen (Hindenburgstraße) oder bei der Firma RVA Waldniel e.K., Hühnerkamp 5, 41366 Schwalmtal, direkt angeliefert werden. Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz bewertet das früher geduldete Verbrennen von Baumschnitt, Laub oder Pflanzenrückständen außerhalb von genehmigten Verbrennungsanlagen als unzulässige Abfallbeseitigung.

Das Verbrennen von Garten- und Kleingartenabfällen ist in der Gemeinde Schwalmtal nicht erlaubt. Ausgenommen sind nur die regional üblichen Brauchtumsfeuer. Die Verbrennung von Abfällen kann mit Geldbußen geahndet werden. Sollte darüber hinaus das unerlaubte Verbrennen von Gartenabfällen- und Kleingartenabfällen einen kostenpflichtigen Einsätze der Feuerwehr verursachen, werden die Kosten des Feuerwehreinsatzes dem Verursacher aufgrund der Bestimmungen des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung in Rechnung gestellt.

(StadtSpiegel)