1. Städte
  2. Viersen
  3. Meine Heimat
  4. Westkreis

Fördergelder: Brüggen ruft Hausbesitzer auf Dächer Fassaden zu begrünen

Jetzt über Förderung informieren : Klimaschutz auf dem Dach

Wer in Brüggen plant, seine Fassade oder sein Dach zu begrünen, kann von Fördergeldern profitieren. Interessierte sollen sich bis Mitte März bei der Burggemeinde melden.

Mit dem Programm „Klimaanpassung in Kommunen“ des Landes NRW, an dem sich die Burggemeinde Brüggen beteiligt, werden Investitionen gefördert, die der klimabedingt zunehmenden Hitzebelastung in unseren Städten und Dörfern entgegenwirken. Gefördert werden insbesondere Dach- und Fassadenbegrünungen an privat und/oder gewerblich genutzten Gebäuden; auch Garagendächer zählen hierzu. Für diese Maßnahmen können Eigentümer 50 Prozent aus Landesmitteln erhalten.

Die minimale Fördersumme, die von allen Teilnehmern im Gemeindegebiet erreicht werden muss, beträgt 20.000 Euro. In einem ersten Schritt können interessierte Eigentümer nun bei der Burggemeinde bis zum 15. März formlos schriftlich erklären, welche Art von Fläche in welcher Größe wie begrünt werden soll. Sollten sich genügend Teilnehmer melden, werden die Fördermittel durch die Burggemeinde beantragt.

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Entwurf und Planung sowie alle angemessenen Ausgaben für den Aufbau der Vegetationsschicht wie Schutzvlies, Filtermatten, Drainschicht, Substrat, Ansaat oder Pflanzen, wobei der Schichtaufbau des Dachsubstrates mindestens einer extensiven Dachbegrünung von fünf bis 15 Zentimetern Substratauflage entsprechen muss.

Wer die Förderung erhalten möchte, muss folgende „Spielregeln“ beachten:

• Der Eigentürmer muss einen Eigenanteil von 50 Prozent der förderfähigen Kosten tragen.

• Für die Begrünung sind mehrjährige vorrangig heimische und klimaresistente Pflanzen zu verwenden.

• Die Maßnahmen dürfen nicht mietpreissteigernd umgelegt werden.

• Für die geförderten Maßnahmen gilt eine fünfjährige Zweckbindung.

• Die zu begrünende Fläche oder das Gebäude ist mindestens fünf Jahre alt,

• Mit der Ausführung der Maßnahmen darf erst nach Bewilligung der Zuwendung begonnen werden.

• Die Maßnahme muss bis zum 31. März 2022 abgeschlossen werden.

• Zwischen Burggemeinde und Eigentümer wird ein Vertrag über die verbindliche Umsetzung der Maßnahme geschlossen

• Es wurden keine anderen Fördermittel beantragt oder eingesetzt (keine Doppelförderung)

Das zentrale Fördermittelmanagement der Burggemeinde stellt den Antrag für alle Eigentümer und leitet die Zuschüsse nach der Bewilligung an die Eigentümer weiter. Ist die Maßnahme beendet, reicht der Eigentümer die Kostenbelege lediglich bei der Burggemeinde ein. Das Fördermittelmanagement erstellt den Verwendungsnachweis und wickelt alle weiteren Schritte ab.

Interessierte melden sich bei Renate Kirsch von der Burggemeinde Brüggen unter 02163/ 57 01 -134 oder per E-Mail an Renate.Kirsch@brueggen.de.