: Großer Zettel-Irrsinn?

Ab dem 1. Januar muss für jeden noch so kleinen Einkauf ein Kassenbon ausgestellt werden. Mit der Kassenbon-Pflicht soll gegen Steuerbetrug an der Ladenkasse vorgegangen werden. Was halten Einzelhändler im Kreis Viersen von der Neuerung? Wir haben nachgefragt!

Aus „Brauchen Sie den Kassenbon?“ wird ab 1. Januar 2020 „Hier, Ihr Kassenbon!“. Denn ab dem neuen Jahr bekommt jeder Kunde beim Bäcker, beim Friseur oder in der Imbissbude einen Kassenbon – ob er will oder nicht. Ganz egal, ob 50 Brötchen gekauft werden oder eben nur eins „für auf die Hand“. Grund dafür ist die neue Kassenbon-Pflicht, die ab Januar in ganz Deutschland gilt. Das Bundesfinanzministerium möchte dadurch Steuerhinterziehung an der Ladenkasse vermeiden.

Fred Junglas ist Inhaber des Café Frankens in Süchteln. Was er davon hält, dass er zukünftig jeden Centbetrag aufs Papier bringen muss? „Ich bin für die Herausgabe des Kassenbons. Dadurch kann der Kunde sofort nachprüfen, wie sich der Preis zusammensetzt.“ Ein Negatives habe die Neuerung seiner Meinung nach aber doch. „Da kommt täglich schon eine Menge Papier zusammen.“

Das Edeka Zielke-Team hat sich dazu bei Facebook geäußert und sieht die Bon-Pflicht etwas kritischer: „Wir engagieren uns für Umweltschutz, machen uns jeden Tag Gedanken wie wir sozial-ökonomisch wirtschaften können, sind dann aber gesetzlich gezwungen, jeden Tag Kilometer an umweltschädlichem Thermopapier zu produzieren! Wir verstehen die Maßnahme zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung, jedoch muss hier eine Alternative her! Diese Auflage entspricht in keiner Weise sozialer-/ökologischer Verantwortung! “

Kassen sollen übrigens durch eine technische Sicherheitseinrichtung (TSE) fälschungssicher werden. Wie andere Medien berichteten, könne die Umstellung der Kassen laut Ralph Brügelmann, Steuerexperte des Handelsverband Deutschland, Steuerbetrug zwar eindämmen, die Bon-Pflicht trage dazu aber nicht bei. „Denn mit dem ersten Tastendruck beim Kassieren wird eine Transaktion eröffnet, die sich bei einer mit einer TSE ausgerüsteten Kasse nicht mehr ohne Spuren löschen lässt. Ob dann der Kunde einen Beleg bekommt oder nicht, ist unerheblich.“