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Schwalmtalerin sammelt Unterschriften/ Auslöser war der so genannte „Fall Danny“: Petition für mehr Opferschutz

Schwalmtalerin sammelt Unterschriften/ Auslöser war der so genannte „Fall Danny“ : Petition für mehr Opferschutz

Die Schwalmtaler Arzthelferin Nicole Jungbluth-Küppers hat den Fall des Vergewaltigers „Danny“ zum Anlass genommen, eine Petition beim Deutschen Bundestag einzureichen, die den Opfern einer Vergewaltigung die Nachbehandlung erträglicher macht.

Sie möchte die Menschen damit für diese Thematik sensibilisieren.

„Viele wissen gar nicht, dass Petitionen eine ideale Gelegenheit darstellen, Meinung zu äußern und damit ein Anliegen direkt an den richtigen Stellen publik zu machen – damit kann wirklich etwas erreicht werden“, erklärt Nicole Küppers. Vor einem Jahr trieb der mittlerweile verurteilte Vergewaltiger „Danny“ in der Region sein Unwesen. Als Arzthelferin arbeitet Nicole Jungbluth-Küppers in einem Mönchengladbacher Krankenhaus und weiß nur zu gut, welchen zusätzlichen Torturen Opfer nach der Tat ausgesetzt werden. „Zur Infektionsverhinderung müssen die Frauen u.a. für vier Wochen Medikamente zur HIV-Prophylaxe einnehmen, die häufig mit sehr starken Nebenwirkungen einhergehen. Den Opfern würde daher sehr viel weiteres Leid erspart bleiben, wenn durch eine frühzeitige Blutabnahme beim Täter das Risiko einer HIV-Ansteckung bzw. Hepatitis-Erkrankung geklärt werden würde“, sagt Jungbluth-Küppers. Bei einer Nichtinfizierung des Täters könnten die Opfer nämlich die Medikamenteneinnahme sofort stoppen. Die Petition, die sie nun beim Bundestag eingereicht hat, hat also eine Gesetzesänderung zum Ziel, die künftig erlauben würde, dass bei einem per DNA-Test überführten Vergewaltiger eine Blutabnahme zum Ausschluss von bestehenden Infektionen auch ohne richterlichen Beschluss vorgenommen werden kann. „Außerdem soll diesbezüglich bei einem bestehenden Konflikt zwischen den Persönlichkeitsrechten von Opfer und Täter festgelegt werden, dass das Wohl des Opfers über dem des Täters steht“, ergänzt Nicole Jungbluth-Küppers. Aktuell ist es so, dass ohne Zustimmung des Täters kein Blut abgenommen werden darf. „Faktisch kann zwischen einem richterlichen Beschluss zur Blutabnahme und der tatsächlichen Blutabnahme ein Zeitraum von vier Wochen liegen“, sagt sie. Zudem sei eine akute Gefahr sehr wohl gegeben, da mit der HIV-Prophylaxe innerhalb von 24 Stunden nach der Tat begonnen werden müsse. „Die Petition soll auch erreichen, dass ein Maßnahmenkatalog entwickelt wird, aus dem hervorgeht, welche Schritte direkt nach der Tat von den zuständigen Stellen getätigt werden müssen, also Beratung, Betreuung, rechtliche Handhabe. Dieser Katalog sollte u.a. der Polizei und den Krankenhäusern zugänglich gemacht werden, da beispielsweise die HIV-Prävention nicht allen Ärzten in der Notaufnahme bekannt ist“, sagt Nicole Jungbluth-Küppers. Um der Petition Nachdruck zu verleihen und die Dringlichkeit des Anliegens zu unterstützen, sammelt die Waldnielerin nun Unterschriften per Petitionslisten, die in Arztpraxen, Geschäften und in der Gemeinde ausliegen, und hofft auf rege Beteiligung aller Bürger.

(Report Anzeigenblatt)