Unfall! Und dann die Flucht

Unfall! Und dann die Flucht

Nach einem Unfall darf man nicht wegfahren. Das sollte jedem klar sein. Aber fast fünf Mal am Tag kommt genau das im Kreis Viersen vor.

„Veflixtes Blag, was musst Du hier auf der Straße fahren, da kommt man ja gar nicht dran vorbei. Ich hab es eilig. Geh doch mal auf Seite. Mist, hab ich die jetzt echt berührt? Tatsächlich, die liegt da. Aber sie bewegt sich. Dann kann es ja nicht so schlimm sein. Und gesehen haben kann sie mich auch nicht, dafür ging es zu schnell. Hoffentlich ist nix am Auto. Wenn ich jetzt anhalte, müssen wir nachher das Rädchen auch noch bezahlen. Bloß weg hier.“

Was genau der Autofahrerin, die gerade die Zwölfjährige angefahren hat, durch den Kopf geht, weiß keiner. Aber tatsächlich sind es oft eine Fahrt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss oder ohne Führerschein und die Angst vor Entdeckung. Die Angst, in der Versicherung hochgestuft zu werden, vor Ärger mit dem Partner. Das hat die Polizei aus den Gesprächen mit den Unfallflüchtigen erfahren, die sie am Ende doch gestellt hat. Denn gerade, wenn jemand bei diesem Unfall verletzt wird, dann geht es nicht mehr nur um Unfallflucht, sondern auch um unterlassene Hilfeleistung.

Im schlimmsten Fall sogar um mehr. Im Dezember 2010 hat das Landgericht Mönchengladbach einen Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und versuchten Mordes zu neun Jahren Haft verurteilt, weil er nachts einen Radfahrer angefahren und liegen gelassen hatte. Der Radfahrer war gestorben.

Und selbst, wenn es „nur“ um Sachschaden geht – für den Betroffenen ist es ärgerlich und teuer.

„Die Verkehrsunfallflucht, also das so genannte unerlaubte Entfernen vom Unfallort, ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine ernstzunehmende Straftat, auch wenn das von vielen so nicht registriert wird.“ Das stellt der Leiter der Direktion Verkehr, Polizeioberrat Peter Opdensteinen fest. „Immer mehr Verkehrsteilnehmer entziehen sich nach Unfällen ihrer Verantwortung und lassen die Geschädigten auf einem oft nicht unerheblichen Schaden sitzen. Wir müssen den Verkehrsteilnehmern bewusst machen, dass man sich hier schnell im Bereich des Strafrechts wiederfindet.“

Die Zahl der Verkehrsunfallfluchten im Kreis Viersen steigt stetig. Im vergangenen Jahr ereigneten sich im Schnitt fast fünf dieser Fluchten täglich.

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In der vergangenen Woche zählten die Ermittler 25 Taten, von denen neun sofort aufgeklärt werden konnten. In einem Fall wurde eine Frau beobachtet, wie sie ihr Auto in eine andere Parklücke setzte, dann den Schaden begutachtete und davon ging. Damit wird die Tat vorsätzlich, eine höhere Strafe droht.

Die Polizei verfolgt die Unfallflüchtigen akribisch. Autoteile am Unfallort, die Befragung von Passanten und Anwohnern, Beobachtung der Unfallstelle um die selbe Uhrzeit oder am selben Wochentag, weil viele Unfallverursacher gewohnheitsmäßig dieselbe Strecke nehmen, Zeugensuche über die Zeitung. „Jeder kann einen Fehler machen“, sagt Opdensteinen. Aber dann solle man zu seiner Verantwortung stehen. „Bedenken Sie: Auch Sie selbst wollen nach einem Unfall, den Sie nicht verursacht haben, nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.“

(Report Anzeigenblatt)