Warum Waffen im Karneval keine gute Idee sind

Warum Waffen im Karneval keine gute Idee sind

Karnevalszug, Party in der Kneipe oder im Zelt – tanzen, lachen, flirten, vielleicht auch das ein oder andere alkoholische Getränk zu sich nehmen. Alles in Ordnung. Und ein tolles Kostüm ist sowieso ein „Muss“.

Die heiße Phase des Straßenkarnevals steht bevor. Bei der Wahl der Dinge, die man zum Feiern mitnimmt, sollte man gut nachdenken.

Foto: Peter Atkins/fotolia.com
Foto: Peter Atkins/fotolia.com

Problematisch wird es erst, wenn zu diesem Kostüm eine Waffe gehört. Men in Black, Cowboys, Geisterjäger, amerikanische Polizistinnen oder Swat-Teams sollten dieses Accessoire lieber zu Hause lassen.

Denn das Tragen von so genannten „Anscheinswaffen“ in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich verboten. Als Anscheinswaffen werden all die Kunststoffgegenstände bezeichnet, die auf Entfernung nicht von einer echten – scharfen – Waffe unterschieden werden können.

Es gibt immer wieder Polizeieinsätze, weil Menschen, nicht nur im Karneval, mit solchen Waffen herumlaufen. Zuletzt war das Mitte Januar in Waldniel der Fall, dass ein komplettes Wohngebiet abgeriegelt wurde. Am Ende stellte sich heraus, dass ein Vater seinem Sohn eine gefundene Spielzeugwaffe mitbringen wollte. Hier ging alles glimpflich aus.

Es kann aber auch anders sein. Wenn Polizisten darauf aufmerksam werden, dass jemand mit einer Waffe herumläuft, dann müssen sie davon ausgehen, dass es sich um eine echte Waffe handelt. Und dementsprechend werden sie vorgehen, um die Menschen der Umgebung und auch sich selbst zu schützen. So könnte es einem coolen Geister-Jäger passieren, dass er sich auf einer Karnevalsveranstaltung plötzlich mit Handfesseln auf dem Boden wieder findet, weil er mit seinem – unechten – automatischen Gewehr posiert hat.

Genauso problematisch wird es, wenn man eine Gaspistole mitnimmt. Besitzt man den so genannten „Kleinen Waffenschein“ (siehe Artikel unten auf dieser Seite), dann darf man diese in der Öffentlichkeit bei sich tragen. Ausnahmen sind allerdings Volksfeste, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkte oder ähnliche öffentliche Veranstaltungen – auch der Karneval, wie der Bundesgerichtshof bereits 1991 festgestellt hat. Und damit ist das Mitnehmen nicht nur keine gute Idee, sondern strafbar – und könnte mit bis zu drei Jahren Haft oder Geldstrafe bestraft werden.

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Aus ganz anderen Gründen haben einige Menschen ein so genanntes „Reizstoffsprühgerät“ – landläufig: „Pfefferspray“ – in der Tasche. Sie möchten sich wehren können, falls sie bedroht werden.

Die kleinen handlichen Flaschen, mit denen man einen Sprühstoß auf bis zu zwei Metern Entfernung abgeben kann, erscheinen vor allem Frauen als Wunderwaffe.

Was gemeint ist, heißt im Amtsdeutsch „Reizstoffsprühgerät“. Und es könnte sogar Pfeffer drin sein. Dann aber wäre es in Deutschland illegal.

Reizstoffsprühgeräte fallen unter das Waffengesetz. Erwerb, Besitz und Führen sind frei ab 14 Jahren, wenn das Gerät amtlich zugelassen und dadurch in der Reichweite begrenzt ist. Außerdem muss das Gerät ein BKA- oder PTB-Prüfzeichen haben, sonst ist es in Deutschland nicht zugelassen – also eine verbotene Waffe.

Ein Reizstoffsprühgerät mit Pfeffer als Inhalt wird als so genanntes Tierabwehrspray angeboten. Es ist im Vergleich zu anderen Reizstoffsprühgeräten von der Zweckbestimmung her nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht und fällt nicht unter das Waffengesetz. Aber wie der Name schon sagt, dürfen sie nur zur Abwehr von Tieren, nicht zur Abwehr von Menschen eingesetzt werden.

Aber selbst, wenn man ein legales Reizstoffsprühgerät gegen einen Angreifer einsetzt, gibt es erst einmal automatisch eine Anzeige wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung. Im Zuge des Strafverfahrens wird dann von der Staatsanwaltschaft geprüft, ob es sich um Notwehr – zum eigenen Schutz – oder Nothilfe – zum Schutze eines anderen Menschen – handelte. Um diese Anzeige kommt man nicht herum.

Von daher gilt: Am besten gar nicht erst etwas dabei haben, was einen in Schwierigkeiten bringen könnte. Die Polizei im Kreis Viersen verstehe Spaß und wünsche allen Jecken einen fröhlichen und friedlichen Karneval, sagt ihre Sprecherin Antje Heymanns. Aber ein Verstoß gegen das Waffengesetz sei eben nicht lustig. Und deshalb werde die Polizei einem solchen auch ohne Spaß begegnen.

(Report Anzeigenblatt)