Was sich 2017 alles ändert - Teil 2

Was sich 2017 alles ändert - Teil 2

Ein neues Jahr, neue Gesetze: Was sich für Verbraucher 2017 alles ändert, haben wir kurz zusammen gefasst. Teil 2.

Kreis Viersen (co).

Auch das Thema Rettungsgasse ist seit dem 1. Januar neu geregelt.
Auch das Thema Rettungsgasse ist seit dem 1. Januar neu geregelt. Foto: Rudolf Ortner/ pixelio

Der Stadt Spiegel hat eine Auswahl an wichtigen Neuerungen für 2017 zusammen gestellt. Ohne Gewähr auf Vollständigkeit.

- Neuer 50-Euro-Schein: Mit dem geänderten 50-Euro-Schein, der deutlich schwere zu fälschen ist, will die Europäische Zentralbank Gaunern beikommen.

- Für sogenannte Tafelpapiere, am Bankschalter erworbene Fondsanteile, heißt es künftig: ab ins Depot. Sonst können sie nicht mehr gehandelt werden.

- Kapitallebens- und Rentenversicherungen: Wer im nächsten Jahr einen Vertrag abschließt, muss sich mit einem Garantiezins im Rekordtief begnügen. Sicher sind dann nur noch 0,9 Prozent.

- Fernsehen per Antenne: DVB-T2 kommt – mit HD-Qualität und Ausgaben für ein neues Empfangsteil. Zunächst wird nur in Ballungsräumen umgestellt.

- Rundfunkbeitrag: Wer es bislang versäumt hat, einen Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung zu stellen, kann dies ab nächstem Jahr rückwirkend für drei Jahre tun.

- Bei ausstehenden Rundfunkbeiträgen können Rundfunkanstalten künftig frühzeitiger Inkassounternehmen zur Vollstreckung einschalten

- Die Roaming-Aufschläge fürs Telefonieren und Surfen im EU-Raum werden abgeschafft, ab 15. Juni.

- Effizienzlabel für Elektrogeräte werden langsam reformiert. Es wird wieder nur die Gruppen „A“ bis „G“ geben, und Grenzwerte müssen neu definiert werden.

- Fernsehgeräte bekommen ein geändertes Effizienzlabel

- Wer selbst Strom erzeugt, wird stärker zur Kasse gebeten. Alle, die ihre kleine Photovoltaikanlage modernisieren oder auch erweitern möchten, sollten dafür das nächste Jahr nutzen.

- Der bevollmächtigte Schornsteinfeger wird alten Heizungen bis zum Baujahr 1991 ein Energielabel verpassen.

- Neu installierte Holzheizungen müssen hinsichtlich Effizienz und Ausstoß von Abgasen Auflagen erfüllen. Alte Kaminöfen müssen nachgerüstet oder ausgetauscht werden.

- Bei Staubsaugern wird die Watt-Leistung fast halbiert. Statt wie bislang mit bis zu 1.600 Watt für Sauberkeit zu sorgen, sind künftig nur noch maximal 900 Watt erlaubt.

- Für einige Haushalte werden Smart Meter Pflicht. Wegen der elektronischen Stromzähler werden sich die jährlichen Kosten erhöhen.

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- Die EEG-Umlage steigt, und auch die Netzentgelte werden in vielen Regionen teurer.

- Motorräder müssen sauberer, sicherer und leiser sein: Ab dem neuen Jahr werden nur noch Bikes erstmals zugelassen, die die Euro-4-Abgas-Norm erfüllen, über ein Onboard-System verfügen und weniger laut aufheulen.

- Carsharing soll für Autofahrer in deutschen Städten künftig attraktiver werden – unter anderem dank Gratis-Stellflächen.

- Die Rettungsgasse ist zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden. Auf Straßen mit drei oder vier Fahrstreifen müssen ebenfalls die Fahrzeuge auf der linken Spur nach links und alle anderen nach rechts ausweichen.

- Eltern, die ihre Kinder auf dem Fahrrad begleiten, dürfen nun gemeinsam den Fußweg nutzen.

- Bisher galt für Radfahrer die Fußgängerampel, wenn es an einer Ampelanlage keine gesonderte Radfahrer-Ampel gab. Künftig gilt „Wer ein Rad fährt, hat die Lichtzeichen für den Fahrverkehr zu beachten.“

(Quelle: Verbraucherzentrale, ADAC)

(Report Anzeigenblatt)