Wahlgrabstätten bereits zu Lebzeiten aussuchen

Wahlgrabstätten bereits zu Lebzeiten aussuchen

Alles spricht dafür, dass die Willicher in Zukunft bereits zu Lebzeiten, Nutzungsrechte an Wahlgrabstätten erwerben können. Bislang ist dies erst anlässlich eines Todesfalles möglich. Der Ausschuss für Abgaben, Gebühren und Satzungen hat eine entsprechende Empfehlung mit Stimmen aller Parteien an den Rat ausgesprochen.

Auch die Verwaltung steht dem Antrag der FDP-Fraktion positiv gegenüber. Durch den demografischen Wandel und die steigenden Zahlen bei Urnenbeisetzungen sei nicht zu erwarten, dass durch die Vergabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten zu Lebzeiten auf den Willicher Friedhöfen im Bestattungsfall zu wenig Grabstätten zur Verfügung stehen würden. Die Verwaltung sieht vielmehr die positive Auswirkung auf das Gesamtbild der Friedhöfe durch die Reduzierung von Leerständen und die mit dem Erwerb verbundene Anlage und Pflege von Grabstätten.

Auch der städtische Gebührenhaushalte dürfte positiv beeinflusst werden, da die Pflegekosten für leer stehende Grabstellen durch die Vergabe von Nutzungsrechten an Wahlgrabstätten zu Lebzeiten gesenkt und die Einnahmen durch eine entsprechende Gebühr erhöht werden könnten.

(Report Anzeigenblatt)