Wann ist ein Radweg ein Radweg?

Wann ist ein Radweg ein Radweg?

Passend zum Niederrheinischen Radwandertag am kommenden Sonntag, präsentiert Stadt Spiegel-Reporter Christoph Sochart eine kleine Radler-Kunde für Anfänger.

Das Radwege-Netz in Korschenbroich ist viele Kilometer lang. Es führt über Radwege, Seitenstraßen und gerne auch über direkt die Straßen. Alles ist also geregelt. Im Alltag geraten Radler, Fußgänger und Autofahrer jedoch häufig aneinander.

Diesen Hinweis gibt es in Korschenbroich (noch) nicht - dabei gibt es in unserer Stadt immer wieder Geisterfahrer. Gibt es nämlich auf beiden Seiten einer Straße einen gekennzeichneten Rad, muss dieser in der richtigen Richtung befahren werden. Wichtig: nur beschilderte Radweg sind benutzungspflichtig.
Diesen Hinweis gibt es in Korschenbroich (noch) nicht - dabei gibt es in unserer Stadt immer wieder Geisterfahrer. Gibt es nämlich auf beiden Seiten einer Straße einen gekennzeichneten Rad, muss dieser in der richtigen Richtung befahren werden. Wichtig: nur beschilderte Radweg sind benutzungspflichtig. Foto: cs

Fest steht: Radler müssen nur dort einen Radweg benutzen, wo er auch entsprechend gekennzeichnet ist. Dort, wo diese Kennzeichnung fehlt, können Radler auch die Straße benutzen. Gibt es Radwege in beide Richtungen (und sind diese entsprechend gekennzeichnet) besteht ein "Rechts-Fahr-Gebot".

Auch wenn man dieses Schild nicht komplett sehen kann. Hier gilt: Fußgänger rechts, Fahradfahrer links. Benutzen ist Pflicht. Gibt es nur ein Fußgängerzeichen mit dem Zusatz "Bild eines Fahrrades und der Aufschrift frei", dann handelt es sich um einen "anderen Radweg": keine Pflicht! Radler dürfen auch auf der Straße fahren. Foto: cs
Auch wenn man dieses Schild nicht komplett sehen kann. Hier gilt: Fußgänger rechts, Fahradfahrer links. Benutzen ist Pflicht. Gibt es nur ein Fußgängerzeichen mit dem Zusatz "Bild eines Fahrrades und der Aufschrift frei", dann handelt es sich um einen "anderen Radweg": keine Pflicht! Radler dürfen auch auf der Straße fahren. Foto: cs Foto: cs

In "entgegengesetzter" Richtung, also links der Fahrbahn, muss man den Radweg benutzen, wenn dies durch eines der Schilder angezeigt wird. Ansonsten darf man sie nicht benutzen und wäre im Zweifel ein Geisterfahrer. Fazit: nur beschilderte Radwege sind benutzungspflichtig.

Beispiel Pescher Straße: Der Radweg ist nicht gekennzeichnet. Das bedeutet: Man kann beide Radwege in beide Richtungen befahren und man darf auch auf der Straße fahren. Und wie müssen Radfahrer die Straße benutzen? Radfahrer müssen grundsätzlich einzeln hintereinander fahren. Nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird, oder auf speziellen Fahrradstraßen. Ausnahmen bilden zum einen geschlossene Verbände von mehr als 15 Radfahrern: Diese dürfen zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. Zu guter Letzt: Experten unterscheiden generell in Radwege, Radstreifen und Schutzstreifen. Unsere kleine Bildergalerie dazu klärt auf.

(StadtSpiegel)