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War die Zollaktion nicht gesetzeskonform?

War die Zollaktion nicht gesetzeskonform?

Die Stargaze Hospitality GmbH, die im September dieses Jahres unter anderem das Hotel am Park von der ehemaligen sleepNsmile Hotelgruppe übernommen hat, fühlt sich durch die Zollrazzia, die vorige Woche stattgefunden hat, massiv geschädigt.

In einer Pressemitteilung der Stargaze Hospitality GmbH heißt es wörtlich: „Die von dem Krefelder Zoll federführend organisierte massive Großrazzia vom 07.12. 2016 betrifft den Betrieb der Stargaze Hospitality nicht. Die Geschäftsführung der Stargaze Hotels stellt ausdrücklich klar, dass die Beschlagnahme diverser Geschäftsunterlagen der Stargaze Hotels, veranlasst durch die Zoll-Einsatzleiterin nicht gesetzeskonform ist und eine erhebliche, insoweit vollkommen unzulässige, Hinderung des Geschäftsbetriebes der Stargaze Hotels darstellt.“

Die Zollbehörde habe nicht nur Personalunterlagen beschlagnahmt, sondern auch die gesamte Buchhaltung nebst Reservierungsunterlagen sowie sämtliche Datenträger und Kommunikationsmittel. Eine Beschlagnahmeverfügung gegen die Stargaze Hospitality GmbH habe es aber nicht gegeben.

Laut Angaben der Zollbeamten sei es bei der „massiven Zollaktion“ um den Zeitraum von September 2012 bis Dezember 2015 gegangen. Insoweit sei es verwunderlich, warum der Zoll diese „vollkommen unnötige Geschäftseinmischung und Lahmlegung der Stargaze Hotels“ vorgenommen habe, da die Stargaze Hotels erst seit September 2016 existierten. Dennoch sei seitens der Geschäftsleitung den Zollbeamten volle Mitwirkung gewährt und Kooperationsbereitschaft signalisiert worden.

Die Hotelleitung hofft nun, dass die Zollbehörde umgehend die „beschlagnahmten Sachen“ an die Stargaze Hotels zurück gibt, damit diese ihre Geschäfte ordentlich weiterführen können.

(StadtSpiegel)