Steuern: Was Vermieter absetzen können

Steuern : Was Vermieter absetzen können

Vermieter haben gute Karten in Sachen Steuern sparen, sie können viele Kosten für ihre vermietete Immobilie absetzen. Dazu gehören zum Beispiel Fahrtkosten. Alle Fahrten im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie können als Reisekosten angesetzt werden.

Fährt der Vermieter mit seinem eigenen Auto, sind das 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer. Für Fahrten zum Objekt selbst, um sich mit Mieter oder Handwerker zu treffen. Oder zum Baumarkt, zur Bank oder zum Steuerberater. Auch den Gesamtpreis der Immobilie können Vermieter absetzen — durch die jährliche Abschreibung so lange, bis der Gesamtpreis erreicht ist. Nächster absetzbarer Kostenpunkt: Die jährliche Grundsteuer. Kontoführungs- und Maklergebühren, Suchanzeigen für Mieter im Internet oder in Zeitungen, Bürokosten, Hausnebenkosten, Renovierungen und Reparaturen, Anwaltskosten, Kredit-Zinsen, Möbel für die möblierte Immobilie, Mitgliedsbeiträge für Vermieter-Verbände, Kosten für den Lohnsteuerhilfeverein, Ausgaben für Wohnungsleerstand — all diese Kosten können Vermieter unter Umständen von der Steuer absetzen und ihre Steuerlast senken.

Wolfgang Schmälzlein leitet eine von rund 3.000 VLH-Beratungsstellen in ganz Deutschland und berät Sie gerne nach telefonischer Absprache (02162/ 3605185). Weitere Informationen unter www.vlh-viersen.de).