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Recht und Gesetz: Widerruf und Überziehungszinsen

Recht und Gesetz : Widerruf und Überziehungszinsen

Widerrufsjoker — im Juni ist Schluss — Wer in seinem Immobilienkreditvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung der Bank findet, kann den Vertrag widerrufen und selbst nach Jahren noch Geld zurückholen oder bei laufenden Krediten den Zins senken.

Im vergangenen Jahr haben viele Bankkunden hiervon Gebrauch gemacht. Die Bankenlobby wusste sich zu wehren: Nach einem Gesetzesentwurf der Bundesregierung soll das bisher unbefristete Widerrufsrecht am 21. Juni erlöschen. Betroffene sollten daher nichts auf die lange Bank schieben und eine fachkundige Person um eine Ersteinschätzung bitten, nach diesem Zeitpunkt ist nichts mehr zu machen.

Überziehungszinsen von Banken häufig unzulässig — Der BGH befindet in ständiger Rechtsprechung Zinsen für sittenwidrig (Wucher), wenn der Zinssatz 100 % über dem Marktwert liegt. In letzter Zeit hat sich der durchschnittliche Zinssatz für Verbraucherkredite auf ca. 4,5 % gesenkt, so dass der Dispozins aktuell nicht höher als 9 % liegen dürfte. Eine Vielzahl von Bankkunden ist daher vom unzulässigen Überziehungszins betroffen. Die Banken trifft zwar eine Verpflichtung zur Zinsanpassung, in der Praxis wird dies jedoch unterlassen, so dass aktuell häufig noch unberechtigterweise Zinsen im zweistelligen Bereich gefordert werden.