Wieder miteinander sprechen und leben

Wieder miteinander sprechen und leben

Seit Anfang des Jahres ist Margret Munterkamp die neue Schiedsfrau für den Bezirk Nord/1. Sie freut sich auf die Aufgabe und die Herausforderung, zwischen streitenden Parteien zu vermitteln.

„Menschen gemeinsam an einen Tisch bringen, sie wieder Kommunikation miteinander aufnehmen lassen, damit sie nachher wieder miteinander leben können.“ Das ist Margret Munterkamp (63 Jahre), die das Schiedsamt für den Bezirk Nord /1 (Windberg, Gladbach, Am Wasserturm und Eicken) übernommen hat wichtig. Und dabei handelt es sich um eine Aufgabe, die für sie nicht neu ist. „Als Personalleiterin gehörte das auch zu meinem beruflichen Aufgaben.“ Mit der unterschiedlichen Sichtweise verschiedener Parteien hat sie sich so beruflich, aber auch bei ihrer Tätigkeit als ehrenamtliche Arbeitsrichterin auseinanderzusetzen. Dass sie bei ihrer neuen Aufgabe als Schiedsfrau bei Fällen wie Nachbarschaftsstreitigkeiten auch auf hoch emotionalisierte Auseinandersetzungen treffen wird, schreckt sie dabei nicht ab: „Das ist eine Herausforderung, die ich gerne annehme.“ Denn mit der beruflichen Altersteilzeit hat sie gerade nach einer Aufgabe gesucht, bei der sie Kontakte zu unterschiedlichen Menschen hat. Juristische Fachkenntnisse braucht sie für ihre Aufgabe nicht zwingend: „Natürlich arbeitet man sich vorher ein und bei Fragen in diese Richtung, kann ich mich ja auch an den Fachbereich Recht der Stadtverwaltung und an den Bundesverband deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) wenden, letztlich geht es aber ja darum, zuzuhören, auf die Menschen einzugehen und den gesunden Menschenverstand einzusetzen.“

Anfang des Jahres ist sie vereidigt worden. Bisher hat sie noch keinen Fall gehabt. Aber sie ist gespannt, was auf sie zukommt.

Generell können Schiedspersonen helfen, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln. Ziel des Schiedsverfahrens ist es nach Möglichkeit einen Vergleich zwischen den Parteien zu erreichen, damit der Fall nicht mehr zwingend vor Gericht behandelt werden muss. Die Schiedsperson wird vom Rat der Stadt Mönchengladbach für fünf Jahre gewählt und unterliegt der Aufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

(StadtSpiegel)