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Ab morgen gilt im De Bütt wieder getestet, genesen oder geimpft.

Freizeitbad DeBütt : De Bütt: „GGG“ seit Samstag

Die steigenden Inzidenzzahlen machen es nötig: Seit Samstag, 31. Juli, an gilt wieder die Nachweispflicht über „geimpft, genesen oder getestet“ für den Hallenbereich des Freizeitbades De Bütt.

Also muss entweder:

• ein negativer Testnachweis (nicht älter als 48 Stunden),

• der Nachweis über eine Genesung (PCR Test mindestens 28 Tage alt und nicht älter als sechs Monate) oder

• ein Nachweis über die vollständige Impfung, die mindestens 14 Tage zurückliegt, vorgelegt werden.

Dies gilt, so Badleiter Philipp Bauknecht, für alle Personen über 6 Jahre. Leider müssen Whirlpools wieder gesperrt und jede zweite Massagedüse still gelegt, so dass die Abstände eingehalten werden können, und im Freibad werden die Massage-Düsen abgestellt. Darüber hinaus gelten auch wieder Personenbegrenzungen für die Duschen und Toiletten. Die maximale Personenzahl ist jeweils pro Bereich ausgeschildert.