1. Willich

An den närrischen Tagen gilt in Willich beim Feiern überall 2G++.

Karneval in Willich : „2G++“ wird kontrolliert

Die Stadt hat jetzt eine Allgemeinverfügung für Veranstaltungen in Gaststättenbetrieben erlassen. Für alle die feiern wollen gilt 2G++!

Der Karneval fällt in diesem Jahr – anders als 2021 – nicht komplett aus – aber es gibt halt leider erneut erhebliche Einschränkungen und weiterhin „Corona-Spielregeln“. Umzüge sind aktuell unzulässig – aber der Tulpensonntagszug in Anrath war ja schon Ende 2021 vom Veranstalter abgesagt worden. Sogenannte „Brauchtumszonen“, wie sie für Karnevalshochburgen in Köln oder Düsseldorf geplant sind, werden im Willicher Stadtgebiet nicht eingerichtet. Karnevalsveranstaltungen sind in einzelnen Gaststätten geplant – dafür gilt im gesamten Stadtgebiet eine 2G++ Regel, die am Donnerstag per Allgemeinverfügung festgelegt worden ist.

Konkret: Zugang zu solchen Veranstaltungen haben nur Geimpfte und Genesene mit negativem Test. Anders als im „normalen“ Gaststättenbetrieb (da gibt es Ausnahmen von der Testpflicht zum Beispiel für „frisch“ Geimpfte oder „Geboosterte“) gilt aber an den tollen Tagen bei Karnevalsveranstaltungen ausnahmslos für alle die zusätzliche Testpflicht: Oder eben vereinfacht „2G++“.

Wie viele Personen bei den einzelnen Veranstaltungen zugelassen sind, hängt übrigens vom jeweiligen Hygienekonzept des Veranstalters ab.

Damit beim Feiern vielleicht Bützchen, aber eben keine Viren ausgetauscht werden, hat der Städtische Ordnungsdienst Willich auch entsprechende Kontrollen auf „2G++“ angekündigt – und völlig unabhängig von Corona wird die Verwaltung auch wie in den Jahren vor Corona den Jugendschutz im Blick behalten.

Die „Allgemeinverfügung Vollzug der CoronaSchVO NRW – 2G++ in Gaststättenbetrieben“ (auf der Grundlage von §7 Abs. 2 CoronaSchVO NRW i.V.m. §28 Abs.1 IfSG) gilt noch bis zum 1. März und ist auch auf der Website der Stadt Willich (www.stadt-willich.de => Rathaus & Service => Aktuelles) nachzulesen.